Die Bootsversicherung ist wie die Privathaftpflicht, Betriebshaftpflicht, Veranstaltungshaftpflicht, Pferdehaftpflichtversicherung oder Haus und Grundbesitzerhaftpflicht keine Pflichtversicherung, aber trotzdem sollten Besitzer eines Motorboots, einer Yacht oder eines Segelbootes diese wichtige Absicherung abschließen, wenn sie ein solches Risiko besitzen und führen. In Deutschland ist eine Bootshaftpflichtversicherung zwar nicht zwingend vorgeschrieben, in europäischen Gewässern ist dies aber nicht so.

Zum Beispiel ist in Italien und in den Niederlanden eine solche Yachtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Wer in diesen Ländern unterwegs ist, muss vorzeigen können, dass er eine solche, gültige Yachtversicherung besitzt. Mit unserem Tarifrechner als Angebot und den beinhalteten Yachtversicherungen sollte es kein Problem darstellen, die richtige Bootsversicherung zu wählen. Über unseren Bootsversicherung Tarifrechner können Sie sofort die Absicherung beantragen.

Die Bootsversicherung besteht aus der Bootshaftpflichtversicherung und einer Teilkaskoversicherung und Vollkaskoversicherung (Bootskaskoversicherung). Bei der Autoversicherung ist eine Kfz Haftpflichtversicherung vorgeschrieben, während dies bei der Bootsversicherung nicht der Fall ist. Der Bootsbesitzer kann es sich aussuchen, ob er diesen Versicherungsschutz beantragen will.

Welchen Versicherungsschutz sollten Boote besitzen ?

Auf dem Wasser mit dem Boot ist nämlich genauso wie auf dem Lande. Nach dem bürgerlichen Gesetzbuch ist man zum unbegrenzten Schadensersatz verpflichtet, wenn man, unabsichtlich oder absichtlich, einem Dritten einen Schaden zufügt. Gesetzlich vorgeschrieben ist die Yachtversicherung, explizit die Bootshaftpflicht, zwar nicht, wenn aber wenn man sich selbst ausmalt, welcher Schaden beim Benutzen des Bootes geschehen kann, dann ist das Ignorieren dieser wichtigen Versicherung und der Risiken nicht zu verstehen.

Fährt man mit seiner Yacht einen Surfer an und geschieht hier ein beträchtlicher Personenschaden, kann es leicht passieren, dass der finanzielle Schaden in die hundert Tausende geht. Ohne eine leistungsstarke Yachtversicherung ist hier das wirtschaftliche Fiasko vorprogrammiert.

Bootshaftpflichtversicherung

Die Bootshaftpflichtversicherung deckt die Personenschäden und Sachschäden, sowie Vermögensschäden ab, die man mit einem Boot einem anderen zufügt. Die Versicherungssumme für Personenschäden und Sachschäden sollte die 3 Millionen Euro nicht unterschreiten.

Man sollte auch prüfen, ob die Bootsversicherung auch den nichtversicherungspflichtigen Trailer, die Skipperhaftpflicht, die Gewässerschäden und die Schäden aus dem Ziehen von Wasserskiläufern beinhaltet und mitversichert. Die Skipperhaftpflicht ist absolut notwendig, wenn sich der Skipper ein Boot leiht.

Als versicherte Personen sollten der Versicherungsnehmer, der verantwortliche Führer und die sonst zur Bedienung des Fahrzeuges berechtigten Personen, der geschleppte Wasserskiläufer und der gezogene Schirmdrachenflieger und die Insassen in der Police der Bootsversicherung genannt werden.

BASISBASIS PlusPREMIUM
Maximale Höchstversicherungssumme.10 MIO. €25 MIO. €50 MIO. €
Personenschäden.10 MIO. €25 MIO. €25 MIO. €
Gewässerschäden.10 MIO. €25 MIO. €50 MIO. €
Umweltschäden.3 MIO. €25 MIO. €50 MIO. €
Mietsachschäden.Nein200 TSD. €50 MIO. €
Vermögensschäden.Nein200 TSD. €50 MIO. €
Forderungsausfallsdeckung.Nein25 MIO. €50 MIO. €
Skipperhaftung.Nein10 MIO. €20 MIO. €
Vorsorgeversicherung.3 MIO. €3 MIO. €3 MIO. €
Bootstrailer.Nein2 MIO. €2 MIO. €
Sicherheitsleistung.Nein50 TSD. €200 TSD. €
Such- und Hilfekosten.Nein20 TSD. €20 TSD. €
Beiboot.Nein30 PSJa
Auslandsschäden.JaJaJa
Gelegentliche Vermietung.JaJaJa
Sportgeräte.NeinJaJa
Persönliche Haftung.NeinJaJa
Vereinsregatten.NeinJaJa
Regatten.NeinNeinJa
Neuwertentschädigung.NeinNeinJa
Ansprüche von Crew Mitgliedern untereinander.NeinNeinJa
Innovationsklausel / Leistungsgarantie.NeinNeinJa

Gewässerschäden

Versichert ist im Umfang des Vertrages, wobei Vermögensschäden wie Sachschäden behandelt werden, Ihre gesetzliche Haftpflicht für unmittelbare oder mittelbare Folgen von Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit eines Gewässers einschließlich des Grundwassers (Gewässerschäden), mit Ausnahme von Gewässerschäden
(1) durch Einleiten oder Einbringen von gewässerschädlichen Stoffen in Gewässer oder durch sonstiges bewusstes Einwirken auf Gewässer. Dies gilt auch, wenn die Einleitung oder Einwirkung zur Rettung anderer Rechtsgüter geboten ist;
(2) durch betriebsbedingtes Abtropfen oder Ablaufen von Öl oder anderen Flüssigkeiten aus
Tankverschlüssen, Betankungsanlagen oder aus maschinellen Einrichtungen des Schiffes.

Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche in der Bootsversicherung gegen die Personen (Sie oder jeden Mitversicherten), die den Schaden durch bewusstes Abweichen von dem Gewässerschutz dienenden Gesetzen, Verordnungen, an Sie gerichtete behördlichen Anordnungen oder Verfügungen herbeigeführt haben.

Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die nachweislich auf Kriegsereignissen, anderen feindseligen Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen, Generalstreik, illegalem Streik oder unmittelbar auf Verfügungen oder Maßnahmen von hoher Hand beruhen; das gleiche gilt für Schäden durch höhere Gewalt, soweit sich elementare Naturkräfte ausgewirkt haben.

Vermögensschäden

Mitversichert ist im Rahmen des Vertrages der Bootsversicherung die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden wegen Versicherungsfällen, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind und die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind.

Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden
(1) durch von Ihnen (oder in Ihrem Auftrag oder für Ihre Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen
(2) aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
(3) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
(4) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
(5) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung;
(6) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung;
(7) aus
a. Rationalisierung und Automatisierung;
b. Datenerfassung, -speicherung, -sicherung,-wiederherstellung
c. Austausch, Übermittlung, Bereitstellung elektronischer Daten
(8) aus der Verletzung von Persönlichkeitsrechten und Namensrechten, gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts;
(9) aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen;
(10) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organen im Zusammenhang stehen;
(11) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
(12) aus dem Abhandenkommen von Sachen, auch z.B. von Geld, Wertpapieren und Wertsachen;
(13) aus Schäden durch ständige Emissionen (z.B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).

Die Versicherungssumme beträgt je Versicherungsfall pauschal 50.000.000 Euro. Diese Versicherungssumme bildet auch unsere Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.

Sollte die Bootsversicherung eine Skipperhaftpflichtversicherung besitzen ?

Wenn man sich im Urlaub ein Boot leiht, benötigt man eine sogenannte Skipperhaftpflicht.

Bei der Nammert besteht Versicherungsschutz für die Skipperhaftung für das Führen von Motor- oder Segelbooten mit einer Motorleistung unabhängig der Leistungshöhe und Größe des versicherten Wassersportfahrzeuges und ist in seinem Geltungsbereich auf Europa und das gesamte Mittelmeer begrenzt. Er umfasst nicht die Forderungsausfalldeckung und ist auf eine Versicherungssumme in Höhe von 20.000.000 Euro pauschal für Personen und Sachschäden je Versicherungsfall und Versicherungsjahr begrenzt. Bei Personenschäden, begrenzt sich die Entschädigungssumme auf maximal 15.000.000 Euro bei einer geschädigten Person. Bei mehreren geschädigten Personen durch einen Versicherungsfall kann die Gesamtentschädigungssumme nicht die Versicherungssumme von 20.000.000 Euro überschreiten.

Man sollte auch wissen, dass in vielen Länder der Besitz einer Absicherung für ein Boot zwingend vorgeschrieben ist. Bei einem Unfall und dem daraus resultierenden Schaden kann ein fehlender Versicherungsschutz böse Konsequenzen für den Skipper haben. Weiter unten zeigen wir Ihnen ein paar bekannte Schadensfälle.

Bootskaskoversicherung

Neben der Bootshaftpflichtversicherung kann man auch eine Bootskaskoversicherung beantragen. Die Teilkasko in der Bootsversicherung und auch in der Yachtversicherung bezahlt Schäden, die durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Teildiebstahl oder einem Totalverlust aufgrund von Unfall, Sturm oder höherer Gewalt entstehen. Auch den Diebstahl des gesamten Bootes findet man in der Teilkasko. Auch die Vollkasko kann abgeschlossen werden.

Die Vollkaskoversicherung beinhaltet automatisch die Leistungen der Teilkaskoversicherung und schließt außerdem die mutwillige und böswillige Beschädigung mit ein. Leider kann nicht bei jeder Yachtversicherung ein Kaskoschutz beantragt werden. Dieser Schutz ist in der Yachtversicherung wesentlich schwieriger zu bekommen, als beispielsweise bei einer Kfz-Versicherung.

BASISBASIS PlusPREMIUM
Versicherungswert (Feste Taxe).NeinJaJa
Unbegrenzte feste Taxe.NeinNeinJa
Selbstbehalt.NeinJaJa
Reduzierung des Selbstbehaltes.NeinNeinJa
Rabattretter.NeinJaJa
Elektro- & Hybridfahrzeugen.JaJaJa
Maschinendeckung.NeinJaJa
Keine Abzüge neu für alt.JaJaJa
Transportkosten.JaJaJa
Winterlager.JaJaJa
Teilkaskoversicherung.JaJaJa
Vollkaskoversicherung (Allgefahren-Deckung).NeinJaJa
Diebstahlversicherung.JaJaJa
Einbruch - Diebstahl.NeinJaJa
Vandalismus.NeinJaJa
Unbegrenzte Bergungskosten.NeinNeinJa
Unfall des Fahrzeuges.NeinJaJa
Kollisionsschäden.NeinJaJa
Mitversicherung der Segelausrüstung.NeinJaJa
Persönliche Effekten inklusive.NeinJaJa
Schadenfreiheitsrabatt.NeinJaJa
Mitversicherung von Beiboot / Bootstrailer.NeinJaJa
Wassersportausrüstung / Jetski-Ponton.NeinJaJa
Inspektionskosten nach Grundberührung.NeinJaJa
Grobe Fahrlässigkeit.NeinJaJa
Schäden durch Osmose.NeinNeinJa
Regattafahrten.NeinNeinJa
6 Wochen Urlaubsdeckung.NeinNeinJa
Pannenhilfe.NeinNeinJa
Verzicht auf unkonkrete Ausschlüsse.NeinNeinJa
Aufwendungsersatz im Seenotfall.NeinNeinJa
Reise- und reisemedizinischer Service im Ausland.NeinNeinJa
Hilfe bei Unfall und/oder Defekt im Ausland.NeinNeinJa
Ersatzskipper.NeinNeinJa
Kaution im Ausland.NeinNeinJa
Bargeldservice bei Raub oder Diebstahl der Zahlungsmittel im Ausland.NeinNeinJa
Unterstützung bei der Wiederbeschaffung.NeinNeinJa
Unterstützung beim Umgang mit Behörden.NeinNeinJa
Innovationsklausel / Leistungsgarantie.NeinNeinJa

Der Beitrag in der Kasko ist auch sehr viel höher als der Beitrag für die Haftpflichtversicherung in der Bootsversicherung. Hier muss sich der Halter eines Boots auch wirklich überlegen, ob dieser hohe Beitrag für ein älteres und gebrauchtes Boot gerechtfertigt ist. Mit einer Selbstbeteiligung kann man den Beitrag senken. Berechnen und Vergleichen Sie die verschiedenen Tarife.

Winterlager

Es kann auch wichtig werden, dass Mietsachschäden am Winterlager in der Bootsversicherung mitversichert sind, denn es kann leicht passieren, dass durch ein entstehendes Feuer im eigenen Boot oder der Yacht die Lagerstätte oder andere, fremde Boote teils oder vollständig zerstört werden.

Der Versicherungsschutz für Ihr Boot besteht auf allen Gewässern innerhalb des in Ihrem Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen vereinbarten Fahrtgebietes, inklusive einer kurzfristigen Erweiterung für maximal 6 Wochen pro Versicherungsjahr über das vereinbarte Fahrtgebiet ohne Einschränkung hinaus. Bei Überschreitung ist uns das erweiterte Fahrtgebiet der Versicherung mitzuteilen.

Wir leisten keinen Ersatz bei Diebstahl und Einbruchdiebstahl sowie bei mut- und böswilliger Beschädigung durch fremde Personen des Wassersportfahrzeugs, wenn dieses unsachgemäß an Land auf einem nicht umfriedeten, abgeschlossenen Platz oder in einem nicht abgeschlossenen Gebäude gelagert ist. Wassergrundstücke gelten als umfriedet, wenn lediglich die Wasserseite geöffnet ist.

Allgefahrendeckung

Die Bootsversicherung der Helvetia und der Mannheimer Yachtversicherung versichern Boot oder die mit einer sogenannten Allgefahrendeckung. Hierbei ist das Boot oder die Yacht, wie der Name sagt, gegen fast alle Gefahren abgesichert. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Boot oder die Yacht gerade benutzt wird oder vor Anker liegt. Selbst bei einer Einlagerung des Boots ist der Versicherungsschutz gegeben.

Diese Kaskoversicherung versichert alles, was nicht ausschließlich in den Bedingungen von der Bootsversicherung ausgeschlossen ist. Man bezeichnet die Allgefahrendeckung allgemein auch als Kasko bei einer Versicherung. Hier kann aber nicht nur das Motorboot oder eine Yacht, sondern ein Segelboot mit den notwendigen Bestandteilen, wie Segel, versichert sein. Kunden können sich als zusätzlichen Service bei uns die notwendigen Informationen für die Versicherung Ihrer Yacht einholen. Bei einer Allgefahrendeckung sind natürlich wesentlich mehr Risiken mitversichert, als bei einer Bootsversicherung ohne diese Allgefahrendeckung.

Bergungskosten

Aufwendungen, auch erfolglose, die im Versicherungsfall zur Abwendung oder zur Minderung eines gedeckten Schadens auf unsere Weisung erfolgt sind oder wenn Sie sie den Umständen nach für geboten halten durften, werden von uns ersetzt, auch wenn die Aufwendungen zusammen mit der Entschädigung die vereinbarte Versicherungssumme übersteigen.

Die Nammert Bootsversicherung ersetzt auch Bergungskosten des Wracks, sowie die Kosten zur Beseitigung des Wracks, soweit die Hebung und/oder die Wrackbeseitigung von der Behörde angeordnet wurden. Diese Aufwendungen werden, neben der versicherten Sachentschädigung, erstattet.

Voraussetzung für die Übernahme der vorstehend definierten Kosten ist der Eintritt eines versicherte Ereignisses (versicherte Risiken in den Bedingungen), durch welches der Versicherungsnehmer zur Beseitigung/Bergung des Wracks oder Tragung der entsprechenden Kosten verpflichtet ist und für dessen Eintritt keine Haftpflichtversicherung einzutreten hat.

Ist in der Bootsversicherung der Trailer mitversichert ?

Nicht alle Yachtversicherungen haben eine Allgefahrendeckung für Ihr Boot oder Ihre Yacht und die Versicherung eines nicht versicherungspflichtigen Trailers. Weiterhin bezahlt der Anbieter der Bootskaskoversicherung den Schaden durch eine mutwillige Beschädigung und den Schaden durch eine böswillige Beschädigung. Auch die höhere Gewalt sollte als Gefahr in einer Kaskoversicherung abgesichert sein.

Was muss bei der Vollkasko beachtet werden ?

Der Kaskoschutz bietet einen Schutz vor Diebstahl des Boots und des Motors. Auch der Teildiebstahl ist im Bereich Kasko abgesichert. Außerdem wird bei Schäden durch Blitz, Brand und Explosion geleistet. Mehr Informationen finden Sie in den Versicherungsbedingungen der Bootsversicherung.

Bei der Nammert ist der Versicherungswert für fabrikneue Sachen der Neuwert (=Wiederbeschaffungskosten einer neuen Sache gleicher Art und Güte), ansonsten erfolgt der Wertersatz aus Basis des jeweiligen Zeitwerts der versicherten Sachen auf dem deutschen Bootsmarkt. Die Höhe der Versicherungssumme hat dem Versicherungswert zu entsprechen und gilt als feste Taxe gemäß § 76 VVG (Versicherungsvertragsgesetz). Der Versicherungsnehmer kann den Versicherungswert bei der Versicherung jederzeit anpassen.

Bei Totalverlust oder wirtschaftlichem Totalschaden der versicherten Sachen ersetzt der Versicherer die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme abzüglich eines etwaigen Restwertes. Ein Totalverlust im Sinne der Bedingungen der Bootsversicherung liegt vor, wenn die versicherten Sachen dem Versicherungsnehmer ohne Aussicht auf Wiedererlangung entzogen sind, sie gesunken sind und ihre Bergung wirtschaftlich sinnlos sind oder wenn sie in ihrer ursprünglichen Beschaffenheit zerstört oder so beschädigt sind, dass die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert der beschädigten Sachen übersteigen. Wirtschaftlich sinnlos ist eine Bergung der versicherten Sachen, wenn die voraussichtlichen Bergungskosten ihren Wiederbeschaffungswert zum Schadentag übersteigen.

Übersicht der Leistungen der Bootskaskoversicherung

BootskaskoversicherungBASISBASIS +PREMIUM
Versicherungswert (Feste Taxe)
Unbegrenzte Feste Taxe
Selbstbehalt (SB)
Reduzierung des Selbstbehaltes (SB)
Rabattretter
Elektro- & Hybridfahrzeuge
Maschinendeckung
Keine Abzüge neu für alt
Transportkosten
Winterlager
Teilkaskoversicherung
Vollkaskoversicherung (Allgefahren-Deckung)
Diebstahlversicherung
Einbruch – Diebstahl
Vandalismus
Unbegrenzte Bergungskosten
Unfall des Fahrzeuges
Kollisionsschäden
Mitversicherung der Segelausrüstung
Regattafahrten
Persönliche Effekten inklusive
Schadenfreiheitsrabatt
Mitversicherung von Beiboot / Bootstrailer
Wassersportausrüstung / Jetski-Ponton
Inspektionskosten nach Grundberührung
Grobe Fahrlässigkeit
Schäden durch Osmose
Pannenhilfe
Verzicht auf unkonkrete Ausschlüsse
6 Wochen Urlaubsdeckung
24 Stunden Notruf-Hotline
Aufwendungsersatz im Seenotfall
Reise- und reisemedizinischer Service
Hilfe bei Unfall und/oder Defekt
Ersatzskipper
Kaution im Ausland
Bargeldservice bei Raub oder Diebstahl der Zahlungsmittel im Ausland
Unterstützung bei der Wiederbeschaffung
Unterstützung beim Umgang mit Behörden

Abzüge „Neu für Alt“

Sofern altersbedingte Abzüge bei Teilschäden vereinbart und im Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen dokumentiert sind, werden die Wiederherstellungskosten bei Teilschäden von der Versicherung wie folgt ersetzt:

• bis 3 Jahre: ohne Abzug
• nach 3 Jahren: 20 % Abzug
• nach 5 Jahren: 35 % Abzug
• ab 10 Jahren: 50 % Abzug

Was sollte man beim Berechnen beachten ?

Für die Berechnung der Yachtversicherung werden bestimmte Angaben benötigt. So wird abgefragt, ob außer der Haftpflichtversicherung noch eine Kaskoversicherung benötigt wird, das Alter des Boots, die KW Stärke oder die Segelfläche, das Fahrtgebiet, die schadensfreien Jahre und die Zahlweise. Mit 4 schadensfreien Jahren sollte die Bootsversicherung natürlich günstiger als bei Null Jahren. Bei einem Kaskoschutz ist der Wiederbeschaffungswert der Yacht wichtig.

Außerdem wird für die Bootshaftpflicht abgefragt, ob man aktiver Teilnehmer an Segelregatten ist, ob das Boot vermietet wird und ob persönliche Effekte mitversichert werden sollen. Persönliche Effekte sind Gebrauchsgegenstände, die zur Ausübung des Wassersportes erforderlich sind und Geräte, wie ein Sextant, die nicht fest eingebaut sind. Gebrauchsgegenstände sind zum Beispiel Kleidung, Ölzeug und Fernglas. Auch bei der Bootsversicherung herrschen große Beitragsspannen. Deshalb sollte man vor Abschluss nicht auf einen Bootsversicherung Vergleich verzichten.

Den Verzicht auf Abzug „Neu für alt“ hat die Nammert Bootsversicherung in ihren Bedingungen verankert. Bei Schäden oder einem Schaden mit dem Boot werden statt der beschädigten und gebrauchten Teile sehr oft neue Teile für die Reparatur des Boots genommen. So etwas steigert natürlich den Wert des Bootes oder Yacht.

Bei einer Bootsversicherung sollten natürlich auf die Schäden aus den Ziehen von Wasserskiläufern enthalten sein. Man weiß, bei Besitz eines Motorboots oder einer Motoryacht, nicht wirklich ob man irgendwann in die Verlegenheit kommt einen Wasserskiläufer über das Wasser zu ziehen. Bei einem Schaden, ohne Besitz einer gültigen Bootshaftpflicht, kann dies ins Auge gehen.

FAQ !

Was bedeutet in der Bootsversicherung der Begriff „Feste Taxe“ ?

Besteht eine Bootskasko, dann sollte die versicherte Summe dem wirklichen Wert des Bootes entsprechen. Diese Vorgehensweise wird allgemein „feste Taxe“ genannt. Kommt es bei dem Boot zu einem Totalverlust (z.B. Brand), dann erhält der Bootsbesitzer die Versicherungssumme, die in der Police genannt wird. Hierbei sollte man aber auch einen Blick in die AGB wagen, denn viele Gesellschaften bieten diese Taxe nur für einen bestimmten Zeitraum. Ist dieser Zeitraum verstrichen, prüft die Bootsversicherung ob die versicherte Summe und der aktuelle Bootswert auch übereinstimmen. Der Tarif Premium der Bootskasko der Nammert ersetzt bei Totalverlust die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme abzüglich eines etwaigen Restwertes. Beim Tarif Basis bzw. Basis Plus hingegen wird bei einem Totalverlust des Bootes der Zeitwert am Schadentag abzüglich eines etwaigen Restwertes ersetzt.

Bei der Nammert Bootsversicherung ist die feste Taxe festgeschrieben ab Fertigstellung bis zu einem Bootsalter von 5 Jahren. Die feste Taxe gilt dann, wenn die Versicherungssumme dem Wert der versicherten Sachen zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses entspricht. Auch bei der Helvetia ist der Versicherungswert die in der Police festgelegte Versicherungssumme als feste Taxe auf Grundlage gegenseitiger Vereinbarung.

Gibt es einen aktuellen Bootsversicherung Test aus der Stiftung Warentest (Finanztest) ?

Der letzte Test der Stiftung Warentest (Finanztest) wurde in der Ausgabe 04/2013 veröffentlicht. Für den Vergleich wurden unterschiedliche Yachten für eine Berechnung herangezogen. Getestet wurden unter anderem die Angebote der Versicherungsmakler Neubacher, Firmenich, Pantaenius, Yachting24, Certus und Caravella. Auch die Tarife der Mannheimer wurden durchgerechnet. Das Ergebnis des Tests kann man so zusammenfassen, dass jedes Schiff individuell bei jeder Gesellschaft berechnet werden muss. Es gibt keinen Anbieter, der die günstigste Bootsversicherung für alle Boote oder jede Yacht bereitstellt. Wenn Sie einen schnellen Überblick benötigen, dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Für Sie steht ein spezialisierter Ansprechpartner bereit. Wir beraten Sie unverbindlich. Natürlich steht Ihnen der Rechner rund um die Uhr zur Verfügung.

Gibt es auch einen Schadenfreiheitsrabatt ?

Die Nammert Wassersport-Kaskoversicherung bietet im Tarif Premium einen Schadenfreiheitsrabatt (SF-Klasse) für Bootseigner an.

Hat der Versicherungsschutz von Anfang bis Ende eines Versicherungsjahres durchgehend bestanden, ohne dass in dieser Zeit ein versicherter Schaden gemeldet wurde, erhalten Sie ab der nächsten Hauptfälligkeit folgenden Schadenfreiheitsrabatt auf Ihren Kaskobeitrag:

• 10 % nach Ablauf eines schadenfreien Versicherungsjahres
• 20 % nach Ablauf von zwei aufeinander folgenden schadenfreien Versicherungsjahren
• 30 % nach Ablauf von drei aufeinander folgenden schadenfreien Versicherungsjahren
• 40 % nach Ablauf von vier aufeinander folgenden schadenfreien Versicherungsjahren

Nach einem Schaden, für den wir Entschädigungsleistungen erbracht oder Rückstellungen gebildet haben, wird, reduziert sich der Schadenfreiheitsrabatt um 20 %. Bei zwei Schadenfällen innerhalb eines Versicherungsjahres entfällt der Rabatt ab der nächsten Hauptfälligkeit.

Nach erneutem schadenfreiem Verlauf entsteht unter den genannten Bedingungen wieder Anspruch auf den Schadenfreiheitsrabatt.

Sofern der Vertrag fünf Jahre oder länger schadenfrei verlaufen ist, wird die Rückstufung beim ersten Schaden ausgesetzt.

Welchem Zweck dient der sogenannte „Bootspass“ ?

Den Bootspass entwickelte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) in Kooperation mit der polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes. Die Behörden reagierten damit auf die steigende Anzahl des Bootsdiebstahls. Leider werden immer mehr Motorboote und Segelboote zur Fahndung ausgeschrieben. Als Hilfe zu einer eindeutigen Identifizierung eines gestohlenen Boots soll der Bootspass dienen. Die Vorteile liegen auf der Hand. Eine ausführliche Beschreibung und Hinweise des Diebesguts erleichtert die Arbeit der Polizei. Somit können innerhalb kürzester Zeit gezielte Maßnahmen zur Fahndung eingeleitet werden. Als Service bieten wir Ihnen hier einen Link, wo Sie den Bootspass vorfinden. Bei einem Klick auf den Link öffnet sich die Homepage der Polizei Beratung. Der Bootspass ist eine große Hilfe bei einem Schadensfall.

Ratgeber : Was für ein Schadensfall tritt häufig auf ?

Wie wir schon gelesen haben, ist ein Schadensfall auf See nicht gerade selten. Aus diesem Grund ist eine günstige Wassersportversicherung nicht obligatorisch, sondern vielmehr Pflicht. Ein nicht selten vorkommender Schadensfall ist das Auslaufen von Öl beim Betanken. Wenn beim Tanken des Bootes eine nicht unerhebliche Menge Öl in Wasser gelangt, kann man sich vorstellen, welche Kosten am abpumpen durch die Feuerwehr entstehen. Durch eine leistungsstarke Wassersportversicherung kann sich vor solchen Kosten schützen. Natürlich ist die Kollision mit einem anderen Wasserfahrzeug auch ein häufig gesehener Schadensfall.

Den Service der Berechnung einer Wassersportversicherung durch den vorliegenden Tarifrechner bietet Ihnen hier die Honoro UG. Wir bieten Ihnen alle notwendigen Informationen zur Wassersportversicherung. Jede Person, die auf Booten unterwegs sind, sollten neben der Wassersprotversicherung auch eine private Unfallversicherung und eine private Rechtsschutzversicherung besitzen. Diese Absicherungen und andere Produkte können auf den Seiten der Honoro UG berechnet und abgeschlossen werden.

Auch andere Fortbewegungsmittel wie das Auto und das Motorrad können mit einer Autoversicherung und Motorradversicherung versichert werden. Auch Produkte, wie ein gewerblicher Rechtsschutz, eine gewerbliche Haftpflichtversicherung, private Rentenversicherung, Riester Rente, Insassenunfallversicherung und betriebliche Altersvorsorge, Produkte für Finanzen und Geldanlage und private Krankenversicherung haben wir in unserem Angebotspalette. Auf unserer Startseite finden Sie Zugang zu allen angebotenen Produkten.

Gilt eine Bootsversicherung nur in Deutschland ?

Wenn der Bootsbesitzer eine Bootsversicherung online abschließen will, muss er auch das Fahrtgebiet angeben. Dieses Fahrtgebiet ist aufgeteilt in deutsche Binnengewässer ohne Rhein, alle deutschen Binnengewässer, ein Binnensee in Deutschland, Niederlande, Belgien, Frankreich, Schweiz, Italien, Österreich oder Flüsse und Binnengewässer in Europa (inkl. Nordsee, Ostsee und Atlantik). Auch Bootsfahrten auf dem Mittelmeer können versichert werden. Nach der Berechnung werden dann nur dann Tarife angezeigt, die dieses spezielle Fahrtgebiet versichern.

Leider kann nicht jedes Boot durch eine Bootsversicherung versichert werden. Besonders Boote, deren Anker im Ausland liegen, sind nicht einfach zu versichern.

Unser Service

Wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen, dann stellen wir Ihnen gerne weitere Informationen oder ein Angebot über diese Versicherungen bereit. Als Service ist auch ein Download der Bedingungen möglich. So können Sie in aller Ruhe die Leistungen der verschiedenen Bootsversicherungen und Yachtversicherungen lesen. Hilfe gibt Ihnen auch der Tarifrechner. Hier können Sie die Tarife im Bootsversicherung Rechner in einem Angebot gegenüberstellen und auch als PDF ausdrucken.

Selbst die allgemeinen Versicherungsbedingungen einer Yachtversicherung stehen als Download zur Verfügung. Diese Informationen schicken wir Ihnen aber auch gerne als E-Mail zu. Mit Hilfe dieser Dokumente finden Sie sicher die passende Bootsversicherung. Versichert werden kann aber nicht nur die Bootshaftpflichtversicherung, sondern auch die Kasko in den aufgeführten Yachtversicherungen oder Bootsversicherungen. Melden Sie bitte einen Schaden sofort der Versicherung. Nach dem Berechnen können Sie den Schutz für Motorboot oder Segelboot auch sofort online abschließen. Der Vertrag wird Ihnen dann, innerhalb weniger Tage, von der Post zugestellt.

Wir haben aber nicht nur mehrere Bootsversicherungen im Programm, sondern auch Produkte wie die private Haftpflicht, private Unfallversicherung ohne Gesundheitsfragen, private Krankenversicherung, Rechtsschutz, private Altersvorsorge, Tauchversicherung, Veranstaltungshaftpflicht, Gewässerschadenhaftpflicht, Leitungswasserversicherung und weitere Absicherungen. Auch die bekannte Anbieter, wie die Allianz, die Haftpflichtkasse Darmstadt, die Axa und weitere über 100 Versicherungsgesellschaften finden Sie auf unserer Startseite. Mit unserem Kfz Versicherung Vergleich finden Sie die günstigste Versicherung für Ihr Auto. Als Service bieten wir Ihnen auch Informationen über Ihren persönlichen Datenschutz bei uns. Fragen zu zu einer bestimmten Absicherung beantworten wir Ihnen gerne. Suchen Sie einfach per E-Mail oder Telefon den Kontakt zu uns. Einen Überblick bekommen Sie auf unserer Startseite.

Unsere Tipps: Wenn Sie einen Neubau vorhaben, dann informieren Sie sich über eine Feuerrohbauversicherung. Sollten Sie eine Veranstaltung planen, dann benötigen Sie eine Veranstaltungshaftpflicht.