In unserem Veranstaltungshaftpflicht Vergleich können Sie eine Versicherung für Ihre Veranstaltung online berechnen und abschließen. Zusätzliche Risiken, wie zum Beispiel Hüpfburg oder Feuerwerk kosten einen Mehrbeitrag.
Bei Fragen nutzen Sie bitte unsere Hotline 0800 – 646 66 76 oder die 06046 – 94 09 60.
Inhaltsverzeichnis
Benötigt man eine Veranstaltungshaftpflicht für eine private Feier oder Hochzeit?
Das versicherte Risiko ergibt sich aus der gesetzlichen Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Veranstalter der im Vertrag beschriebenen Veranstaltung. Nach der Definition ist eine Veranstaltung ein zeitlich begrenztes und geplantes Ereignis mit einer definierten Absicht, einer Programmfolge mit thematischer, inhaltlicher Bindung in der abgegrenzten Verantwortung eines Veranstalters oder Organisation, an dem eine Gruppe von Menschen teilnimmt.Der Veranstalter hat eine Verhaltenspflicht zur Abwehr von Gefahrenquellen. Es besteht eine Pflicht zur Sicherung von Gefahrenquellen, deren Unterlassen zu finanziellen Schadensersatzansprüchen führen kann. Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine private oder öffentliche Veranstaltung handelt. Aus diesem Grund sollte jeder Veranstalter eine Veranstaltungshaftpflicht abschließen.
Denn der Veranstalter ist für die Verkehrssicherungspflicht verantwortlich. Er muss also alles Zumutbare und Notwendige unternehmen, damit keinem Besucher, Gast, Künstler oder Teilnehmer ein Schaden widerfährt. Hierbei kann es sich um einen Sach-, Vermögens- oder Personenschaden handeln. Gerade in diesem Zusammenhang ist ein Versicherungsschutz in Form einer Veranstalterhaftpflicht unerlässlich. Richtet natürlich einer der Gäste einen Schaden an, so muss dieser dafür persönlich haften.
Für den Begriff Haftpflichtversicherung für Veranstaltungen gibt es sehr viele Synonyme. So ist die Veranstaltungshaftpflicht auch als Veranstalterhaftpflicht, Veranstaltungsversicherung oder Eventversicherung bekannt.
Welche Veranstaltungen können mit einer Veranstalterhaftpflicht abgesichert werden?
Man unterscheidet bei der Haftpflichtversicherung für Veranstaltungen zwischen allgemeinen Veranstaltungen im privaten oder öffentlichen Bereich und speziellen sportlichen Events.
Im Veranstaltungshaftpflichtversicherung Vergleich können unter anderem folgende Veranstaltungen abgesichert werden :
- Austellung, Ball, Bürgerfest
- Faschingsumzug, Flohmarkt, Heimatfest
- Hundeschlittenrennen
- Schützenfest, Marktveranstaltung
- Kongress, Messe, Konzert, Open Air
- Maifest, Maibaum
- Sportveranstaltung, Straßenfest, Tagung
- Weihnachtsfest, Zeltlager
Welche Versicherungen befinden sich im Veranstaltungshaftpflicht Vergleich?
In unserem Veranstaltungsversicherung Vergleich finden Sie die Versicherungen Ergo, Mannheimer, Axa und die speziellen Tarife der Event-Assec mit der Mannheimer für Ihre Veranstaltung. Sehr sinnvoll ist der Veranstaltungshaftpflichtversicherung Vergleich zum Beispiel der Event-Assec und der Ergo.Im Veranstalterhaftpflicht Rechner der Event-Assec finden Sie die Spezialtarife der EventAssec mit der Mannheimer, HVS und Nürnberger.
Veranstalterhaftpflicht Event-Assec (Mannheimer)
Die Tarife der Event-Assec können auf beiden Rechnern abgeschlossen werden. Im ersten Veranstalterhaftpflicht Vergleich können Sie den Tarif mit den Tarifen der Ergo , Axa und Mannheimer vergleichen. Beim zweiten Vergleichsrechner sind nur die Tarife der Event-Assec eingebunden. Hier können Sie auch gleichzeitig weitere Risiken einschließen lassen. So ist es möglich, gleichzeitig eine Veranstaltungshaftpflicht mit Flurschäden, Tribünen, Hüpfburg und Fahrzeugen zu berechnen und online abzuschließen.
Im Vergleich mit den anderen Versicherungen müssen Sie diese Risiken bei dem Feld „Gefahrerhöhungen/Anmerkungen“ eintragen.Hier ist ein Ordnerdienst ebenso in der Haftpflichtversicherung abgesichert, wie die Abgabe von Speisen und Getränken sowie das Unterhalten von Zelten und Tribünen. Auch die Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden durch Leitungswasser, Abwasser, Brand, Explosion und sonstige Ursachen finden sich in dem Vertrag wieder.
Veranstalterhaftpflicht Ergo
Speisen, Getränke, Ordnerdienst, Unterhalten von Zelten und Tribünen ist bei der Ergo Versicherung für Ihre Veranstaltung mitversichert. Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden durch sonstige Ursachen müssen angefragt werden und kosten extra Beitrag. Dafür ist ein Osterfeuer ohne Aufschlag abgesichert. Eine Hüpfburg kann gegen einen Zuschlag von ca. 40 € eingeschlossen werden.
Kann man die Veranstaltungsversicherung über den Rechner online abschließen?
Wir haben für Sie zwei Rechner, mit deren Hilfe Sie eine Veranstalterhaftpflichtversicherung online im Internet abschließen können. Im Veranstaltungshaftpflichtversicherung Vergleich können Sie einen Abschluss bei der EventAssec, Axa, Ergo oder Mannheimer tätigen. Für den Abschluss werden nur wenige Daten zu Veranstaltungen und zum Versicherungsnehmer benötigt.
So wird die Art, Dauer und Zeitraum der Veranstaltung benötigt. Auch die Anzahl der Teilnehmer und Besucher wird abgefragt. Bei der Veranstalterhaftpflicht wird aber nicht die Anzahl einer Hüpfburg oder teilnehmende Fahrzeuge bei einem Umzug abgefragt. Sollten solche zusätzliche Risiken versichert werden, teilen Sie uns das bitte im Feld „Gefahrenerhöhung und Bemerkung“ mit.
Sie können die Leistungen der Tarife der Anbieter vergleichen, indem Sie links vom Tarif in das Kästchen und danach auf „Deckungsvergleich“ klicken. So können Sie die Leistungen von bis 3 Veranstaltungsversicherungen in einem PDF vergleichen.
Der zweite Rechner ist von der EventAssec. Hier finden sich spezielle Tarife der EventAssce mit der Mannheimer, HVS und der Nürnberger. Hier können auch gleichzeitig eine Hüpfburg, Flurschäden, Osterfeuer oder Feuerwerke versichert werden. Es gilt in der Regel : „Je mehr Risiken bei einem Event auftauchen und je höher die Teilnehmerzahl, desto höher die Kosten einer Veranstaltungshaftpflichtversicherung.“
Wenn Sie Fragen haben oder Informationen zur Veranstaltungshaftpflichtversicherung benötigen, nutzen Sie zum Kontakt bitte unsere Hotline 0800 – 646 66 76. Dieser Service ist kostenlos. Wir helfen Ihnen gerne mit unserem Wissen weiter.
Was deckt die Veranstalterhaftpflicht ab?
Die Veranstalterhaftpflicht deckt die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers (Veranstalter) während der Vorbereitung und Durchführung der privaten und öffentlichen Veranstaltung. Eingeschlossen sind mit der Absicherung auch die Ansprüche der Besucher und der aktiv teilnehmenden Personen.
Die Veranstalterhaftpflicht funktioniert aber auch als sogeannter „passiver“ Rechtsschutz. Kommt der Versicherer nach Prüfung Schadensfall zu dem Ergebnis, dass die eingereichten Ansprüche nicht gerechtfertigt sind, wehrt der Versicher die Schadensersatzansprüche ab. Auch hier entstehen dem Kunden keine Kosten. Die Veranstalterhaftpflicht übernimmt mit diesem Rechtsschutz die Kosten sogar bis vor Gericht.
Haftpflicht des Veranstalters per Gesetz
Die gesetzliche Haftpflicht findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch. Da heißt es wörtlich „§ 823 Schadensersatzpflicht. (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderem zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
(2) 1 Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein dem Schutz eines anderen bezweckenden Gesetz verstößt. 2 Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.
Mitversicherte Personen in der Veranstaltungshaftpflichtversicherung
Mitversichert im Rahmen Ihrer Police die persönliche gesetzliche Haftpflicht der gesetzlichen Vertreter des VN und solcher Personen, die der VN zur Leitung oder Beaufsichtigung der beschriebenen Veranstaltung angestellt hat, in dieser Eigenschaft.Weiter stehen die sämtlichen übrigen Betriebsangehörigen (Mitarbeiter) und in den Betrieb des VN eingliederten Arbeitnehmer fremder Betriebe für Schäden, die in Ausführung ihrer dienstlichen Verrichtung anlässlich der beschrieben Veranstaltung für den VN verursachen unter dem Schutz der Veranstaltungsversicherung.
Auch die vom VN mit der Durchführung, Leitung, Überwachung der beschriebenen Veranstaltung beauftragten Personen in dieser Eigenschaft und die Repräsentanten und ehrenamtlichen Helfer sind in der Veranstaltungshaftpflicht abgesichert.
Welche Schäden lassen sich durch eine Veranstaltungshaftpflicht versichern?
Personenschäden, Sachschäden und „unechte“ Vermögensschäden lassen sich mit einer Deckungssumme von 3 Millionen Euro, 5 Millionen Euro oder 10 Millionen Euro in einer Veranstaltungshaftpflicht absichern. Die Versicherungssumme sollte nicht unter 3 Millionen € liegen.
Ebenfalls sollte man die Tarife auf Mitversicherung von Schäden durch Beladen, Entladen, Tätigkeiten prüfen. Wichtig ist auch der Einschluss von Zelten, Tribünen und eines Ordnerdienstes. Abbau und Aufbau der Zelte muss abgesichert sein. Wenn Speisen und Getränke abgegeben werden, muss auch dies der Tarif einer Veranstaltungshaftpflichtversicherung bieten.
Versicherungspflichtige und nichtversicherungspflichtige Fahrzeuge auf einem Umzug müssen extra im Antrag abgesichert werden. Das gilt auch für Nutztiere, die an Veranstaltungen teilnehmen. Auch hier können Sachschäden entstehen oder Menschen verletzt werden. Hier haften Sie ebenfalls, sollte einer Person etwas passieren.Auch lassen sich Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden durch Leitungswasser, Abwasser, Brand, Explosion und sonstige Ursachen absichern. Nicht alle Tarife haben diesen Versicherungsschutz standardmäßig in ihrer Haftpflichtversicherung. Hier müssen sich genauestens über die Haftpflichtversicherung informieren. Das selbe gilt für Osterfeuer, Feuerwerke, Hüpfburgen und Flurschäden. Achten Sie auch auf die Selbstbeteiligung, die Sie übernehmen, falls ein versicherter Schaden durch zum Beispiel einen Unfall entsteht.
Flurschäden in der Veranstaltungshaftpflicht
Flurschäden sind Schäden an Grundstücken und Bestandteilen von Grundstücken. Es darf sich allerdings nicht um das Gebäude und dessen Zubehör handeln. Damit sind Schäden an Bepflanzungen, Wegen, Einfassungen etc. versichert. Flurschäden an unbefestigten Parkplätzen sind vom Versicherungsschutz ausgenommen. Mitversichert ist aber beispielsweise ein Schaden an einer Leiteinrichtung an einer Strasse, Verkehrszeichen oder einem Fangzaun. Auch die von der Straßenverkehrsbehörde geforderte Freistellung der Straßenbaubehörde von gesetzlichen Haftungsansprüchen, die auf die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung benutzten Straßen samt Zubehör zurückgeführt werden können, ist über diesen Einschluss ebenfalls mitversichert. Achten Sie solchen Veranstaltungen mit Umzug gut darauf, dass die Flurschäden versichert sind. Lassen Sie sich die Prämie sagen und entscheiden Sie dann.
Bei der EventAssec, wenn diese Leistungen mitversichert werden, sind auch Schäden an Leiteinrichtungen wie Straßen, Verkehrszeichen, Verkehrseinrichtungen (zum Beispiel Leitplanken und fangzäune) abgesichert. Mehr Informationen über die Flurschäden, wenn Sie auf die grüne Sprechblase beim Veranstalterhaftpflichtversicherung Vergleichsrechner der EventAssec klicken.
Auf- und Abbau von Tribünen
Auch Tribünen sind der Veranstaltungshaftpflicht zuschlagspflichtig und müssen extra aufgeführt und versichert werden. Es müssen Tribünen angegeben werden, die vom Veranstalter aufgebaut werden und auf denen Zuschauer stehen oder sitzen können- Der Veranstalter ist damit für die Statik verantwortlich. Mehr Informationen über die Veranstalterhaftpflicht finden Sie auf unserem Partnerportal www.veranstalterhaftpflichtversicherung.org.
Wie viel kostet eine Veranstalterhaftpflichtversicherung?
Die Kosten einer Veranstalterhaftpflicht unterscheiden sich in Höhe des Beitrages und den Leistungen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, nehmen Sie unter 0800 - 646 66 76 oder 06046 - 94 09 60 Kontakt mit uns auf.Versicherer | Beitrag | Selbstbehalt |
---|---|---|
EventAssec | 135.66 € | 150 € |
Ergo | 204.68 € | 0 € |
Mannheimer | 209,17 € | 150 € |
Axa | 307.38 € | 0 € |
Versicherer | ||
EventAssec HVS | 113.05 € | 150 € |
EventAssec Nürnberger | 124.95 € | 150 € |
EventAssec Mannheimer | 135.66 € | 150 € |
Gibt es noch anderweitige Versicherungen für Events?
Neben der Haftpflichtversicherung für eine Veranstaltung können Veranstalter noch eine Ausfallversicherung für Events, eine Veranstaltungstechnikversicherung für gemietetes Equipment oder eine Garderobenversicherung abschließen.
Veranstaltungsausfallversicherung für den Veranstalter
Ein Veranstaltungsausfall im Sinne der Bedingungen der Hiscox ist gegeben, wenn eine im Versicherungsschein bezeichnete Veranstaltung unvorhergesehen ausfällt, abgebrochen oder in der Durchführung wesentlich geändert wird und der Grund dafür außerhalb des Einflussbereichs des Versicherungsnehmers oder mitwirkender Personen liegt. Mitwirkende Personen sind Mitarbeiter, Subunternehmer oder sonstige Vertragspartner, denen sich der Versicherungsnehmer zur Durchführung der Veranstaltung bedient.
Selbstverständliche halten wir auch gewerbliche Angebote für Sie bereit. Sollten Sie ein Unternehmen sein und sich beispielsweise für eine Betriebshaftpflichtversicherung für Veranstalter, eine betriebliche Haftpflichtversicherung, Betriebshaftpflicht für Eventagenturen, Vermögensschadenhaftpflicht, Elektronikversicherung, betriebliche Altersvorsorge und Krankenversicherung, Kfz-Flottenversicherung oder eine Bauleistungsversicherung interessieren, nehmen Sie per Telefon 06046 – 94 09 60 oder E-Mail Kontakt mit uns auf. Wir halten als Ihr Partner für Ihr Gewerbe bestimmt die richtige Absicherung bereit.