Eine Bauherrenhaftpflicht ist sollte bei einem Neubau oder einem Umbau eines bestehenden Hauses die erste Versicherung sein, die man abschließt. Bei einem Neubau oder auch einem Umbau kann allerhand passieren, was große Schadensersatzforderungen nach sich ziehen kann. Mit einer Bauherrenhaftpflichtversicherung betreibt man eine Vorsorge für die Dauer des Baues. Natürlich muss man aber auch mit einer Bauherrenhaftpflichtversicherung die Baustelle entsprechend absichern, so dass keine Person zu Schaden kommt.

Auch bei der Bauherrenhaftpflicht lohnt sich ein Versicherungsvergleich. Man sollte Leistungen und Beitrag miteinander vergleichen. Es ist nicht ungewöhnlich, dass sich die Beiträge der unterschiedlichen Bauherrenhaftpflichtversicherungen um mehrere Hundert Prozent unterscheiden. Bei einer kleinerem Bausumme, bis 50 000 Euro, kann es sein, dass auch eine Privathaftpflichtversicherung einen Versicherungsschutz bietet. Hier sollte man bei der zuständigen privaten Haftpflichtversicherung nachfragen.

Im Normalfall sollte die Baustelle oder der Ort des Bauvorhabens mit einer Bauherrenhaftpflichtversicherung versichert werden. So geht man bei einem Schaden einem möglichen Streit mit der privaten Haftpflichtversicherung aus dem Weg, da die Versicherungsbedingungen einer Bauherrenhaftpflichtversicherung einen größeren Leistungsumfang bieten sollte.

BauherrenhaftpflichtversicherungDas bemerkenswerte daran ist aber, dass eine so viel teure Bauherrenhaftpflicht keine besseren Leistungen wie eine günstige Bauherrenhaftpflicht anbietet. Wichtig ist die Bauherrenhaftpflicht aus dem Grund, aus dem alle Haftpflichtversicherungen, wie Hundehaftpflicht, Privathaftpflicht oder Pferdehaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Ein Bau oder ein Umbau vor Ort stellt ein Risiko dar und laut Gesetz ist der Bauherr für alle vom Haus und Grundstück ausgehenden Schäden verantwortlich zu machen und zwar in unbegrenzter Höhe.

Gerade bei Kinder besteht dieses Risiko. Ein Unfall an einer Baustelle oder einem Bauvorhaben ist sehr schnell passiert. Ein Sturz in eine unbeleuchtete Baugrube mit folgendem Personenschaden und Schmerzensgeld kann, ohne Bauherrenhaftpflicht, das finanzielle Aus für den Bauherren bedeuten. Ein Schadenfall bei einer Person kann nicht bezifferbare finanzielle Folgen nach sich ziehen. Alleine die Regressansprüche der Krankenkasse reichen aus, damit der Bauherr persönliche Insolvenz anmelden muss. Diese Ansprüche kann man nicht beziffern, da Sie häufig ein ganzes Leben lang dauern. Melden Sie den Schaden unverzüglich der zuständigen Bauherrenhaftpflicht.

Welche Daten werden für das Berechnen einer Bauherrenhaftpflicht benötigt ?


Zuerst müssen Sie angeben, ob es sich um ein privates oder ein gewerbliches Bauvorhaben handelt. Als gewerblich gelten Gebäude, die nach der Fertigstellung verkauft/vermietet/verpachtet werden sollen (ganz oder teilweise) oder bei einer Eigennutzung über gewerbliche Einheiten verfügen. Die Regelung stellt nicht auf die Versicherungsnehmereigenschaft ab.

Anschließend wird nach der Gesamtbausumme und der Bausumme der Eigenleistungen gefragt. Als nächstes beantworten Sie bitte die Fragen nach dem Einsatz von eigenen oder geliehenen Baumaschinen bzw. Kränen und ob Sie die Planung oder Bauleitung selber ausführen.

Zum Schluß haben Sie noch die Option, die Bauzeit von 2 auf 3 Jahre zu erhöhen.

Sichert jede Bauherrenhaftpflichtversicherung die eigene Bauplanung, Bauleitung und Bauausführung ab?

BauherrenhaftpflichtMit einem Bauherrenhaftpflicht Vergleich und der Gegenüberstellung der Leistungen kann man mühelos erkennen, welche Bauherrenhaftpflicht diese Leistung anbietet. Falls die Planung und Bauleitung aber in Dritte Hände gelegt werden, muss dieser Punkt nicht weiter beachtet werden. Nicht jede Bauherrenhaftpflicht bietet für dieses Risiko einen ausreichenden Versicherungsschutz. So kann man bei der Bauherrenhaftpflicht der R+V Versicherung die Eigenleistung der Bauplanung und Bauausführung durch einen Zuschlag auf den Beitrag mitversichern. Bei der Ergo Bauherrenhaftpflicht ist diese Leistung schon im Versicherungsschutz enthalten. Andere Versicherungen bieten diese Mitversicherung erst gar nicht mit an.

Welchen Leistungsumfang sollte eine Bauherrenhaftpflicht besitzen ?

Als wichtigste Einschlüsse sollten Häusliche Abwässer, Allmählichkeitsschäden, Senkung, Erdrutschung versichert sein. Ferner sollte die Bauherrenhaftpflicht Tätigkeitsschäden, wie Be- und Entladeschäden, Be- und Entladevorrichtungen, Leitungsschäden und das Gewässerschadenrestrisiko enthalten. Sollte der Bauherr oder die Bauherren ein Kfz bis 6 km/h, über 6km/h (nicht öffentlich) oder selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 20 km/h benutzen, ist es natürlich elementar, dass Schäden durch diese Kfz oder Arbeitsmaschinen versichert sind. Jede leistungsstarke Bauherrenhaftpflicht sollte diesen Deckungsumfang für den Bauherr bieten. Damit ist schon einmal ein allgemeiner Schutz für die Baustelle gegeben.

Schwieriger ist es, eine Bauherrenhaftpflicht zu finden, die möglichst alle oder zumindest die meisten Tätigkeitsschäden in den Versicherungsbedingungen für den Bauherr oder für die Bauherren bereithält. Gerade bei den Schäden durch die Beladung und Entladung trennt sich bei der Bauherrenhaftpflicht die Spreu vom Weizen. Die wenigsten Versicherungen bieten die Übernahme dieser Kosten bei einem Schaden an. Momentan bietet das die Bauherrenhaftpflicht der InterRisk. Wenn private Personen als auf der Baustelle sehr häufig Beladen und Enthalten, dann sollte man sich auch nach einer Bauherrenhaftpflicht umschauen, die diese Gefahr versichert. Häufig arbeitet die Bauherrenhaftpflicht in diesem Bereich auch mit einer Selbstbeteiligung.

Dasselbe Problem existiert bei der Unterfangung/Unterfahrung. Um dieses Risiko auf der Baustelle zu versichern, sollte man sich die Bauherrenhaftpflicht der R+V näher betrachten. Private Risiken, wie das Gewässerschadenrisiko, können auch mit einer Haftpflichtversicherung mitversichert werden. Die Haftpflichtkasse Darmstadt hat auch diese Gefahr in Ihre Bauherrenhaftpflicht integriert.

Sollten auf der Baustelle oder dem Bauvorhaben noch andere Personen mitarbeiten, dann sollte man darauf achten, dass die gewählte Bauherrenhaftpflichtversicherung auch die Bauhelferhaftpflicht versichert hat. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung versichert diese Leistung im Rahmen der Deckungssummen. Es gibt auch die Möglichkeit, dass die Bauherrenhaftpflichtversicherung die Bauhelferhaftpflicht im Rahmen der Bauausführung in Eigenregie, innerhalb vom Bauvorhaben, absichert.

Auch sollte man die Bauhelfer fragen, ob Sie eine private Unfallversicherung besitzen und damit gegen einen Unfall an der Baustelle versichert sind. Die Helfer sollte in dieser Angelegenheit Rücksprache mit Ihren Versicherungen halten. Als Alternative kann für diese Personen eine Unfallversicherung ohne Gesundheitsfragen für Bauhelfer bei uns beantragt werden.

Die Deckungssumme für Personenschäden und Sachschäden sollte mindestens 3 Millionen Euro betragen. Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung mit einem niedrigeren Versicherungsschutz sollte man nicht berechnen oder sogar abschließen. Für das berechnen der Bauherrenhaftpflichtversicherung müssen Sie zuerst die die gewünschte Deckungssumme auswählen. Dieser Versicherungsschutz ist von 1 Mio. Euro bis 15 Mio. Euro frei wählbar.

Danach wird die Bausumme inklusive Eigenleistung in Euro angegeben. Auch die Wohnfläche des späteren Gebäudes muss wie die Höhe der Eigenleistungen eingeben werden. Zum Schluss muss der Bauherr beantworten, ob es sich bei dem Bauvorhaben um ein späteres Fertighaus handelt. Danach nur noch den Vertragsbeginn festlegen und den anschließend online den Versicherungsschutz einreichen.

Gothaer und Haftpflichtkasse im Vergleich

Gothaer HKD
ERDARBEITEN, LEITUNGSSCHÄDEN
Grundstückssenkungen (nicht am Baugrundstück selbst oder darauf befindlichen Gebäuden)jaja
Erdrutschungen (nicht am Baugrundstück selbst oder darauf befindlichen Gebäuden)jaja
Schäden an Kabeln, Kanälen, Wasserleitungen, Gasrohren und sonstigen Erdleitungenjaja SB 20% mind. 50 EUR, max. 2.500 EUR (SB erhöht sich auf 25% mind. 250%, max. 7.500 EUR, wenn der VN oder sein Bevollmächtigter vor Beginn der Arbeiten sich nicht bei den zuständigen Stellen nach der Lage und dem Verlauf der Erdleitungen erkundigt oder den für die Baustelle Verantwortlichen nicht über das Ergebnis seiner Erkundigungen informiert hatte)
Schäden an elektrischen Frei- und Oberleitungenjaja SB 20% mind. 50 EUR, max. 2.500 EUR (SB erhöht sich auf 25% mind. 250%, max. 7.500 EUR, wenn der VN oder sein Bevollmächtigter vor Beginn der Arbeiten sich nicht bei den zuständigen Stellen nach der Lage und dem Verlauf der Erdleitungen erkundigt oder den für die Baustelle Verantwortlichen nicht über das Ergebnis seiner Erkundigungen informiert hatte)
Schäden durch Veränderung der Grundwasserverhältnissejanein
FAHRZEUGE UND BAUMASCHINEN
Gebrauch von Arbeitsmaschinen (z.B. Minibagger, Radlader, Vorderkipper) bis 20 km/hjaja
Gebrauch von Hub/Gabelstaplern bis 20 km/hjaja
Gebrauch sonstiger Kraftfahrzeuge bis 6 km/hjaja
Gebrauch von auf nicht öffentlichen Wegen verkehrenden Kfz ohne Höchstgeschwindigkeitjaja
Be- und Entladeschädenjanein
Sachschäden durch häusliche Abwässerjaja
Sachschäden durch Rückstau des Straßenkanalsjaja
GEWÄSSERSCHÄDEN
Kleingebinde (Einzelgebinde) bis100 l/kg100 l/kg
Kleingebinde (Gesamtfassungsvermögen) bis1.000 l/kg1.500 l/kg
Kautionsstellung 0 EUR0 EUR

Was für eine Dauer hat die Bauherrenhaftpflicht ?

Die Laufzeit der Bauherrenhaftpflicht beträgt in der Regel 2 Jahre oder bis zur Beendigung der Bauarbeiten. Bei vielen Versicherungen ist eine Verlängerung auf 3 Jahre mit einem 20 prozentigem Beitragsaufschlag möglich. Die Zahlweise bei der Bauherrenhaftpflicht ist eine einmalig. Bei einem Neubau sollten Bauherren, neben der Bauherrenhaftpflicht, sich über die Bauleistungsversicherung und die Feuerrohbauversicherung informieren.

Nach dem Bauvorhaben und dem fertiggestelltem Haus sollte auch eine Wohngebäudeversicherung und eine Hausratversicherung beantragt werden. Hier hält unser Berater die richtigen Informationen für Sie bereit. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Offene Fragen zur Haftpflichtversicherung beantwortet Ihnen unser Berater gerne.

Unser Service
Außer der Bauherrenhaftpflichtversicherung halten wir auf unserer Startseite noch mehr Produkte für unsere Kunden und andere Personen bereit. So kann man dort auch eine Unfallversicherung, private Krankenversicherung, Kfz-Versicherung, private Haftpflichtversicherung, Firmenrechtsschutz, Bauhelferunfallversicherung, private Rentenversicherung, Betriebshaftpflicht, Haftpflichtversicherung für Pferde, Veranstaltungshaftpflicht, Wohngebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung für Hunde, Lebensversicherung, Kleingartenversicherung, Gewässerschadenhaftpflicht, Hole in One Versicherung, Leitungswasserversicherung und eine Berufsunfähigkeitsversicherung berechnen und sich mit der gewünschten Versicherung eindecken.

Falls Sie Fragen zu einer Versicherung haben, scheuen Sie sich nicht, mit uns unverzüglich Kontakt aufzunehmen. Als Service halten wir auch die Versicherungsbedingungen als PDF für Ihre Unterlagen bereit. Sie können die Versicherungsbedingungen mit einer E-Mail anfordern. Mit unserem Kfz Versicherung Vergleich finden Sie die günstigste Versicherung für Ihr Auto.