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Was ist eine private Kunstversicherung?
Die Kunstversicherung dient dazu, Kunstgegenstände, die sich in Ihrem Eigentum oder Besitz befinden, gegen Zerstörung, Beschädigung oder Abhandenkommen zu versichern. Die herkömmliche Hausratsversicherung bietet meist nicht so eine umfangreiche Deckung wie eine spezielle Kunstversicherung. Insbesondere bei umfangreichen privaten Sammlungen von hohem Wert kann nur mit einem speziellen Versicherungsschutz für Kunst eine Unterversicherung vermieden werden. Jedes einzelne Stück, dass Sie versichern wollen, sollte individuell von einem Kunstexperten geschätzt werden, damit auch wirklich der tatsächliche Wert angesetzt wird.
Welche Voraussetzungen müssen für den Abschluss der Kunstversicherung erfüllt sein?
Die zu versichernde Kunst muss privates Eigentum oder Firmeneigentum des Versicherungsnehmers sein und darf nicht zu gewerblichen Zwecken (z.B. Handel) bestimmt sein. Des weiteren darf es in den letzten 5 Jahren maximal einen Schaden (höchstens € 500 Schadenhöhe) gegeben haben (hiermit sind auch Beschädigungen gemeint, die nicht entschädigt wurden). Außerdem muss sich die zu versichernde Kunst in einem massiven Haus mit harter Bedachung (Bauartklasse I, II, III) befinden, welches nicht öffentlich zugänglich ist. Die Mindestsicherungen (massive Tür, mind. 40mm stark und ein bündig montiertes Zylinderschloss) müssen am Risikoort an allen Hausabschluss- bzw. Wohnungs- und Firmeneingangstüren vorhanden sein. Falls die Risikoorte, an welchen sich die zu versichernde Kunst befindet, nicht höher als 10 Meter über dem Meeresspiegel liegen oder nicht weiter als 500 Meter vom nächsten Gewässer/Meer entfernt liegen sind die Gefahren Hochwasser und Überschwemmung vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Für Inhaber von Galerien oder Verantwortliche von Museen gibt es andere Tarife.
Welche Wertsachen und Kunstgegenstände kann man versichern?
- Antiquitäten
- Gemälde
- Installationen
- Weine
- Zeichnungen
- Plastiken
- wertvolles Porzellan
- Stiche
- Landart
- vergoldete und versilberte Gegenstände
- Collagen
- Drucke
- Video-Kunst
- antiquarische Bücher
- Teppiche
- Media-Art
- Manuskripte
- Gobelins
- Skulpturen
- Fotokunst
- antiquarische Möbel
- Objektkunst
- Grafiken
- antiquarische Musikinstrumente
- alte Münzen
- historische Briefmarken
Der Versicherungsschutz der privaten Kunstversicherung umfasst auch Rahmen, Schutzverglasungen, Sockel, Vitrinen und Spezialbeleuchtungen der Objekte.
Bis zu welcher Versicherungssumme kann man die Kunstversicherung abschliessen?
Sie können zwischen einer Versicherungssumme von 150.000 €, 250.000 € oder 500.000 € wählen. Allerdings gibt es auch Deckungsbeschränkungen, nämlich
- für den Fall, dass Sie ein gestohlenes Kunstwerk gekauft haben (Defective Title): 150.000 €
- die vorsorgliche Absicherung von Werterhöhungen und Neuerwerbungen: 25% der Versicherungssumme
- die vorsorgliche Absicherung des Todes des Künstlers: 100% des zuvor vereinbarten Wertes, maximal 150.000 €
Sind private Kunstwerke weltweit versichert?
Die versicherten Wertsachen sind nicht nur an Ihrem Wohnsitz, sondern weltweit versichert. Eine Kunstversicherung für Privatkunden ist deshalb so wichtig, weil die meisten Kunstgegenstände in der Hausratversicherung nicht oder nur unzureichend versichert sind.
Welche Leistungen bietet die Kunstversicherung?
Im Schadensfall wird entweder ein zuvor vereinbarter Betrag (Taxe) ersetzt oder der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte (Marktwert) vor Eintritt des Versicherungsfalls. Sollte durch eine Beschädigung eine Wertminderung der Taxe eintreten besteht die Möglichkeit, eine Entschädigung in Höhe der Taxe zu erhalten (die sogenannte Cash-Option). Im Falle einer Entschädigung des mit der Versicherung zuvor vereinbarten Betrages (Taxe) oder des Marktwertes der versicherten Sachen gehen die zerstörten, abhanden gekommenen oder beschädigten Kunstgegenstände in das Eigentum des Versicherers über.
Was bedeutet die Allgefahrendeckung?
Die Allgefahrendeckung bezieht sich auf die Ursache der Schäden an den versicherten Kunstwerken. Dazu gehören z.B. Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Aber auch Schäden durch Einbruchdiebstahl, Vandalismus und einfachen Diebstahl sind gedeckt. Die Kunstversicherung leistet auch für zufallsbedingte Beschädigungen, Verlust oder Liegenlassen. Aber auch Beschädigungen durch eine versuchte Restauration oder während eines Transports (z.B. zu einer Ausstellung) sind in der Kunstversicherung enthalten. Allerdings sollte man sich trotzdem an ein auf die Restauration bzw. den Transport von Kunstgegenständen spezialisiertes Unternehmen wenden, um Unannehmlichkeiten zu vermeiden.
Welche zusätzlichen Kosten trägt die Kunstversicherung?
Mitversichert sind
- Maßnahmen, die Sie zur Abwendung eines unmittelbar drohenden versicherten Schadens oder Minderung des Schadens für geboten halten durften
- Aufräumen versicherter Sachen sowie Wegräumen und Abtransport von zerstörten und beschädigten versicherten Sachen
- Aufwendungen, die entstehen, weil zum Zweck der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung von versicherten Sachen andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen
- der Transport und die Lagerung der versicherten Sachen, solange die Lagerung am Versicherungsort nicht möglich oder zumutbar ist
- der Schutz (z.B. Notschlösser oder Bewachung) der versicherten Sachen
- Schlossänderungen, wenn Schlüssel für Haus- oder Wohnungstüren, Fenster, Tresore oder Alarmsysteme abhanden gekommen sind
- Reisen, Transporte oder Rechtsberatung, um abhanden gekommene Kunstgegenstände wieder zu erlangen oder vergleichbare Objekte wieder zu beschaffen
- notwendige Reisen zum Versicherungsort, die Ihnen oder einer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person entstehen
Totalschäden
Objekte aus Ton, Keramik, Porzellan oder Glas können leicht beschädigt werden. Gerade bei gläsernen Objekten handelt es sich meist um Totalschäden, da der Ursprungszustand kaum wiederherzustellen ist. Wenn Kunstgegenstände völlig zerstört werden oder abhanden kommen, wird der mit der Versicherung zuvor vereinbarte Betrag (Taxe) erstattet, ansonsten der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte (Marktwert) vor Eintritt des Versicherungsfalls.
Teilschäden
Wenn Kunstgegenstände teilweise beschädigt werden, werden die notwendigen Reparatur- und Wiederherstellungskosten zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalls zuzüglich einer Wertminderung ersetzt. Die Höchsterstattung ist auf den zuvor vereinbarten Betrag (Taxe) begrenzt, andernfalls höchstens den Marktwert unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalls.
Was kostet die Kunstversicherung?
Versicherungssumme | jährlicher Beitrag |
---|---|
bis 150.000 € | 357,- € |
bis 250.000 € | 535,50 € |
bis 500.000 € | 892,50 € |
Welche Schäden sind nicht versichert?
Vor folgenden Beschädigungen bietet die Kunstversicherung keinen Schutz:
- Schäden an nicht sach- und fachgerecht verpackten Kunstgegenständen, die während des Transports entstehen
- altersbedingte oder allmähliche Zustandsveränderungen (z.B. Verschleiß, Schimmel), Materialfehler, Rost oder Oxidation
- durch Ungeziefer, Insekten, Kleinstlebewesen, Schädlinge oder Nagetiere
- durch bestimmungsgemäßen Gebrauch, technische Defekte, vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalls, mechanische oder elektrische Störungen
- durch Kernenergie oder Radioaktivität und Schäden aufgrund biologischer oder chemischer Ursachen, einschließlich mittelbarer und unmittelbarer Folgeschäden
- durch Androhung oder Anwendung von Gewalt im Zusammenhang mit Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnlichen Zuständen, inneren Unruhen, Streik oder Aufruhr
- durch Beschlagnahme, Verstaatlichung, Einziehung oder andere hoheitliche Maßnahmen
Ihre Obliegenheiten in einem Schadensfall:
- Sie müssen die Versicherung bei Eintritt eines Versicherungsfalls unverzüglich informieren.
- Sie haben bei Eintritt eines Versicherungsfalls Weisungen der Versicherung zur Schadenminderung und -abwendung einzuholen und diese zu beachten.
- Sie haben bei Eintritt eines Versicherungsfalls durch eine Straftat (Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Vandalismus oder Beraubung) diese unverzüglich bei der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen.
- Sie müssen dem Versicherer und der zuständigen Polizeidienststelle unverzüglich ein Verzeichnis der abhanden gekommenen Sachen einreichen.
- Sie haben die Schadenstelle möglichst so lange unverändert zu lassen, bis sie durch die Versicherung freigegeben worden ist. Sind Veränderungen unumgänglich, sind die beschädigten Teile bis zu einer Besichtigung aufzubewahren.
- Sie haben der Versicherungsgesellschaft jede Untersuchung über Ursache und Höhe des Schadens und über den Umfang der Entschädigungspflicht zu gestatten sowie jede Auskunft dazu vollständig und wahrheitsgemäß – auf Verlangen schriftlich – zu erteilen und die angeforderten Belege beizubringen.
- Sie sind verpflichtet, den Versicherer bei der Wiederauffindung versicherter Sachen unverzüglich zu informieren.