Ist es Pflicht, als Pferdehalter eine Pferdehaftpflichtversicherung zu haben?

Eine gesetzliche Pflicht zur Pferdehaftpflicht besteht nicht in allen Bundesländern. Dennoch haften Pferdehalter nach § 833 BGB grundsätzlich unbegrenzt für Schäden, die durch ihr Tier verursacht werden. Dieses sogenannte Gefährdungshaftungsprinzip bedeutet: Bereits das typische Risiko eines Pferdes genügt, um für entstandene Personen- oder Sachschäden zu haften – auch ohne eigenes Verschulden.

Kommt es zu einem Unfall, bei dem Personen verletzt werden oder ein erheblicher Sachschaden entsteht, können schnell hohe finanziellen Forderungen in Millionen Euro entstehen. Eine leistungsstarke Tierhalterhaftpflicht schützt den Versicherungsnehmer vor diesen Risiken und übernimmt berechtigte Ansprüche Dritter.

Gerade bei der Haltung mehrerer Tiere oder eines Fohlens empfiehlt sich eine umfassende Absicherung mit ausreichender Deckungssumme.

Welche Leistungen benötige ich für optimalen Versicherungsschutz?

Wie wichtig es ist, nicht am falschen Ende zu sparen, sondern sich für den höherwertigen Tarif bei der Absicherung des eigenen Pferdes zu entscheiden, sehen wir am Beispiel der NV Versicherungen.

Grundlegende Bestandteile des Leistungskatalogs wie Best-Leistungs-Garantie, Pro-Aktive Schadenregulierung oder Besitzstandsgarantie werden nur im Tarif PferdePremiumPlus 3.0 gewährt. Auch die Deckung von Schäden an versicherten Tieren auf der Weide, die durch Ripper oder Wölfe getötet wurden oder aufgrund Ihrer Verletzungen getötet werden müssen (bis 3.000 Euro), sowie Schäden an gemieteten, geliehenen KFZ (bis 5.000 Euro) werden nur in diesem Tarif erstattet. Fremdes gemietetes, geliehenes Reitzubehör ist beim günstigeren PferdePremium 3.0 nur bis 20.000 Euro mitversichert, bei PferdePremiumPlus 3.0 bis zur Deckungssumme.

Schäden aus ungewolltem oder gewolltem Deckakt sowie Flurschäden hingegen gelten in beiden Tarifen als mitversichert.

Hier noch die komplette Leistungsübersicht:

LeistungNV PferdePremiumPlus 3.0NV PferdePremium 3.0
NV Best-Leistungs-Garantie
Pro-Aktive Schadenregulierung
NV Besitzstands-Garantie
NV Lückenlos-Garantie (Konditionsdifferenzdeckung)
Leistungsgarantie gegenüber den Musterbedingungen des GDV
Auf Wunsch des VN keine Anrechnung einer Mithaftung bei Schädenbis 1.000 EURbis 500 EUR
Auslandsaufenthalte – Weltweitbis 5 Jahrebis 5 Jahre
Auslandsaufenthalte – Innerhalb der EUbis 5 Jahre
Bedingungsverbesserungen für die Zukunft
Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit
Beitragsfreie Mitversicherung von Fohlenbis 18 Monatebis 15 Monate
Deckschäden aus gewolltem und ungewolltem Deckakt
Einhaltung des Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse
Flurschäden
Forderungsausfalldeckungab 1 EURab 1 EUR
Rechtsschutzfunktion als Ergänzung zur Forderungsausfalldeckung
Fremdes gemietetes, geliehenes Reitzubehörbis 20.000 EUR
Fremdreiter
Gewerbliche Nutzungbis 12.000 EUR Jahresumsatz
Keine Leistungsbeschränkung bei versehentlicher Obliegenheitsverletzung
Kosten für Nottötung nach einem versicherten Schadenfallbis 5.000 EUR
Kosten für Abholung nach einem versicherten Schadenfall durch einen Abdeckerbis 5.000 EUR
Mediation
Mietsachschäden an beweglichen Objekten (in Hotels, Ferienwohnungen/-häusern und fest installierten Wohnwagen/Campingfahrzeugen)bis 5 Mio. EUR
Mietsachschäden an Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumenbis 5 Mio. EUR
Mietsachschäden an Stallungen, Reithallen, Weidenbis 20.000 EUR
Neuwertentschädigung (für Sachen, die nicht älter als 12 Monate sind)bis 2.500 EURbis 1.000 EUR
Nutzung als Therapiepferd
Private unentgeltliche Kutschfahrten
Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern
Reitbeteiligungen
Reiten mit gebissloser oder ungewöhnlicher Zäumung
Reiten ohne Sattel
Rettungs- und Bergungskosten
Schäden an gemieteten Fuhrwerken (z.B. Kutschen, Transportanhänger, fremde Fuhrwerke)bis 20.000 EUR
Teilnahme am Unterricht eines Pferdevereins
Teilnahme an reitsportlichen Veranstaltungen
Tierhüter (nicht gewerbsmäßig)
Ansprüche des Tierhüters an den Tierhalter
Tierische Ausscheidungen
Unentgeltliche Erteilung von Reitunterricht
Vorsorgeversicherung
Schäden am versicherten Pferd durch Ripper oder Wölfebis 3.000 EUR
Schäden an gemieteten, geliehenen KFZbis 5.000 EUR
Bereitstellung des versicherten Pferdes zu Vereinszwecken oder Veranstaltungen

Welche Schäden durch mein Pferd sind versichert?

Versicherungsschutz gilt für gesetzliche Haftpflichtansprüche privatrechtlichen Inhalts, wenn durch das Verhalten des Pferdes ein Schaden entsteht. Maßgeblich ist, dass der Versicherungsnehmer von einem Dritten auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird.

Personenschäden:

Personenschäden liegen vor, wenn eine Person durch das Verhalten des Pferdes verletzt wird – etwa durch einen Tritt, Sturz oder wenn ein Fremdreiter vom Pferd fällt. Die Pferdehaftpflicht übernimmt Kosten für Heilbehandlung, Schmerzensgeld, Verdienstausfall oder Rentenzahlungen.

Auch Reitbeteiligungen oder Kinder können – je nach Tarif – als mitversicherte Personen eingeschlossen sein. Entscheidend ist, dass der Schaden nicht vorsätzlich verursacht wurde.

Sachschäden:

Sachschäden betreffen Beschädigungen oder Zerstörungen von fremden Sachen. Dazu zählen beispielsweise Schäden an einem fremden Fahrzeug, an Zäunen auf einer Weide oder an gemieteten Stallungen.

Besonders relevant sind Mietsachschäden an gemieteten Räumen oder Gebäudeteilen. Diese sind gemäß AVB bis zu einer vereinbarten Versicherungssumme abgesichert.

Vermögensschäden:

Vermögensschäden können direkt oder als Folge eines Personen- oder Sachschadens entstehen. Versichert sind echte Vermögensschäden, sofern sie nicht unter vertragliche oder gesetzliche Ausschlüsse fallen

Wer haftet, wenn jemand von meinem Pferd fällt?

Grundsätzlich haften Pferdehalter, wenn durch das typische Tierverhalten ein Schaden verursacht wird. Fällt ein Fremdreiter oder eine Reitbeteiligung vom Pferd und wird verletzt, greift die gesetzliche Haftung.

Je nach Tarif sind auch Ansprüche von Reitbeteiligungen oder Tierhütern mitversichert. Die Versicherung prüft die Haftungsfrage, wehrt unberechtigte Forderungen ab und reguliert berechtigte Ansprüche.

Wer haftet, wenn ein Pferd ausbricht?

Bricht ein Pferd aus der Weide aus und verursacht einen Unfall oder beschädigt fremden Besitz, haftet ebenfalls der Halter. Auch hier greift die Gefährdungshaftung.

Versicherungsschutz besteht, wenn das Ereignis während der Vertragslaufzeit eingetreten ist. Der Schaden sollte unverzüglich gemeldet werden. Wichtig ist, dass keine vertragliche Haftung über die gesetzliche Haftung hinaus vereinbart wurde.

Wann ist ein Schaden nicht mitversichert?

Kein Versicherungsschutz besteht unter anderem bei:

  • vorsätzlich herbeigeführten Schäden
  • Ansprüchen unter versicherten Personen
  • Schäden im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen
  • vertraglichen Erfüllungsansprüchen
  • bestimmten Vermögensschäden gemäß Ausschlusskatalog

Auch Schäden an geliehenen Sachen können ausgeschlossen sein, sofern keine entsprechende Erweiterung vereinbart wurde.

Mit welchen Kosten muss ich für die Pferdehaftpflicht rechnen?

Hier eine Tabelle mit den Kosten für ein berittenes Pferd bei den NV Versicherungen:

DeckungssummePferdePremium 3.0PferdePremiumPlus 3.0
5 Mio.86,87 €101,15 €
15 Mio.101,15 €113,05 €
50 Mio.115,43 €127,33 €

Die Deckungssumme bezieht sich auf Personen- und Sachschäden. Die Deckungssumme für Mietsachschäden an Gebäuden ist im Tarif PferdePremium 3.0 immer 5 Millionen Euro, beim besseren Tarif PferdePremiumPlus 3.0 richtet sie sich nach der Deckungssumme für Personen- und Sachschäden.

Wie kann ich eine Haftpflicht für Pferde online berechnen und abschließen?

Unser Online-Rechner für Pferdehaftpflichtversicherungen ist denkbar einfach zu bedienen:

Sie müssen lediglich angeben, wie viele berittene Pferde, wie viele unberittene Pferde und wie viele Ponys versichert werden sollen.

Nach dem Klick auf „Angebotsvergleich“ kommen Sie zu der Übersicht der verfügbaren Tarife. Sie können bis zu drei auswählen und sich eine Leistungsübersicht anzeigen lassen.

Welche Versicherungen bzw. Tarife befinden sich im Pferdehaftpflicht Vergleich?

In unserem Versicherungsvergleich für Pferdehaftpflichtversicherungen finden Sie Tarife der folgenden Anbieter:

  • Janitos Versicherung AG
  • VHV Allgemeine Versicherung AG
  • Neodigital Versicherung AG
  • Gothaer Versicherungen
  • Die Haftpflichtkasse VVaG
  • NV-Versicherungen VVaG
  • WECOYA PRIVATE & COMMERCIAL Underwriting GmbH (ConceptIF)
  • Baloise Holding AG (ehem. Basler)
  • Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG
  • PHÖNIX Schutzgemeinschaft Assekuradeur GmbH
  • aspario Versicherungsdienst GmbH

Weitere Fragen zum Thema Pferdehaftpflicht

Sind Pferde in der Privathaftpflicht versichert?

Nein. Pferde gelten als sogenannte große Tiere und sind nicht über die private Haftpflicht abgesichert. Hierfür ist eine separate Pferdehaftpflichtversicherung erforderlich.

Wonach richtet sich die Höhe der Versicherungssumme?

Die Deckungssumme bestimmt die maximale Entschädigungsleistung je Versicherungsfall. Sie sollte ausreichend hoch gewählt werden – häufig mehrere Millionen Euro.

Zusätzlich gilt eine Jahreshöchstersatzleistung, meist das Zweifache der vereinbarten Versicherungssumme .

Ist es sinnvoll eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren?

Eine Selbstbeteiligung reduziert den monatlichen Beitrag. Im Schadenfall muss der Versicherungsnehmer einen festen Betrag zahlen. Auch wenn der Schaden unterhalb der Selbstbeteiligung liegt, übernimmt der Versicherer die Abwehr unberechtigter Ansprüche.

Welche Versicherung brauche ich als Pferdebesitzer noch?

Neben der Pferdehaftpflicht kann eine Unfallversicherung für Reiter sinnvoll sein. Für hochwertige Tiere empfiehlt sich zudem eine Pferdekrankenversicherung oder Pferde-OP-Versicherung.

Wer regelmäßig an Turnieren teilnimmt oder Reitunterricht erteilt, sollte prüfen, ob gewerbliche Risiken abgesichert sind. Auch eine Forderungsausfalldeckung kann sinnvoll sein, wenn der Verursacher eines Schadens zahlungsunfähig ist.

Unser Service für Sie: umfassende Unterstützung rund um Haus, Auto und Vorsorge

Persönliche Beratung, klare Antworten und ein schneller Kontakt: Wir unterstützen private Kunden und Unternehmen bei der passenden Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung und Unfallversicherung. Schreib uns gerne über das Kontaktformular – wir helfen dir dabei, die richtigen Produkte für dein Haus zu finden und erstellen ein individuelles Angebot. Natürlich hat Datenschutz bei uns höchste Priorität.