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Was ist eine Reparaturkostenversicherung?
Die Reparaturkostenversicherung versichert Schäden an den versicherten Bauteilen, die durch einen Betriebs- oder Bruchschaden ohne Einwirkung von außen verursacht wurden (technischer Defekt). Sie wird manchmal auch als Gebrauchtwagengarantie bezeichnet, diese wird allerdings meistens vom Händler, bei dem Sie den Gebrauchtwagen kaufen, angeboten und gilt nur für 1 oder 2 Jahre.
Welche Vorteile hat eine Reparaturkostenversicherung?
Gerade wenn Sie Ihr aktuelles Fahrzeug noch lange weiter fahren wollen oder Sie sich beim Autokauf gegen einen Neuwagen und für einen Gebrauchtwagen entschiede haben, dann ist eine Reparaturkostenversicherung für Sie sinnvoll, weil sie einen Schutz vor hohen Reparaturkosten bietet. Auch können Sie im Falle eines Verkaufs einen höheren Verkaufspreis erzielen, wenn Sie die „Garantie“ auf den Käufer übertragen.
Wer bietet die beste Reparaturversicherung für Ihr Auto an?
Die Reparaturkostenversicherung der GAV bietet eine unkomplizierte und schnelle Hilfe im Schadenfall, eine transparente und faire Vertragsgestaltung sowie kompetente Beratung und Service. Der Tarif „CAR & LIVING“ schneidet im Vergleich mit anderen Versicherungen deutlich besser ab.
Was kostet die Reparaturkostenversicherung?
Den für Ihren Wagen zutreffenden Beitrag können Sie leicht anhand der folgenden Tabelle berechnen:
Motorstärke | Monatsbeitrag |
---|---|
bis 77 kW / 105 PS | 24,92 € |
bis 100 kW / 136 PS | 27,92 € |
bis 150 kW / 204 PS | 33,25 € |
bis 200 kW / 272 PS | 39,50 € |
bis max. 225 kW / 306 PS | 54,17 € |
Was sind die Bedingungen für eine Versicherungsleistung?
Während der Vertragslaufzeit müssen alle vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungen bei einer Vertragswerkstatt oder bei einer Kfz-Meisterwerkstatt durchgeführt und dokumentiert werden. Sollte zu Versicherungsbeginn eine Wartung fehlen muss der Versicherungsnehmer das Wartungsdefizit ausgleichen. Die Versicherung gilt für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge. Sie gilt für ganz Europa, sollte sich der Wagen vorübergehend (nicht länger als 3 Monate) dort aufhalten.
Wie viel bezahlt die Reparaturkostenversicherung?
Der Lohn für durchgeführte erstattungsfähige Reparaturen wird nach den Arbeitsrichtwerten des Herstellers für Aus- und Einbau voll erstattet. Die Entschädigungshöhe für die Materialkosten (abzüglich Betriebsmittel und Kleinteile) ist nach der km-Laufleistung des versicherten Fahrzeuges zum Reparaturzeitpunkt gestaffelt.
Für jeweils 10.000 km, die über 50.000 km hinaus gehen, werden 10% in Abzug gebracht. Bei Laufleistungen über 100.000 km werde generell 40% der Materialkosten bezahlt. Dem Versicherer bleibt eine zeitwertgerechte Reparatur vorbehalten, das bedeutet den Einbau von Austausch- bzw. Identteilen oder auch Gebrauchtteilen anstelle von neuen Originalersatzteilen vorzugeben.
Die Entschädigung ist auf einen Höchst-Gesamtbetrag (inkl. Mehrwertsteuer) von 5000 Euro begrenzt. Es ist nicht möglich, die Reparaturkosten fiktiv abzurechnen. Überschreiten die kalkulierten Kosten den Zeitwert des Fahrzeugs, besteht kein Reparaturanspruch.
Was ist wenn der PKW noch Garantie hat?
Für Schäden, für die ein Dritter haftet (z.B. Fahrzeugrückruf, Serienfehler) oder aus anderweitiger Gewährleistung eintritt (z.B. Kulanzversprechen), leistet der Versicherer keine Entschädigung.
Für welche Kraftfahrzeuge kann ich einen Reparaturkostenschutz abschließen?
Schützen können Sie nur ausschließlich privat genutzte Pkw mit 2-6 Zylindern, die nicht älter als 10 Jahre sind, keine hohe Laufleistung von mehr als 200.000 Kilometer haben und eine maximale Motorleistung von 225 kW aufweisen.
Welche Kraftfahrzeuge können Sie nicht versichern?
Autos mit leistungssteigerndem oder Fahrwerktuning können nicht versichert werden. Rein optisches Tuning (z.B. Felgen, breite Reifen, Front- und Heckspoiler) stellt keinen Hinderungsgrund für einen Vertragsabschluss dar. Ein Motorrad kann leider nicht über die Reparaturkostenversicherung abgesichert werden.
Des weiteren sind Fahrzeuge ausgeschlossen, die auch nur zeitweilig der gewerblichen Personen- oder Sachbeförderung dienen oder als Taxi, Miet- und Fahrschulwagen, Abschlepp- oder Kurierfahrzeug oder als Sonderfahrzeug verwendet werden.
Auch Fahrzeuge mit alternativen Brennstoffen (Gas, Pflanzenöl) sind nicht versicherbar.
Welche Bauteile im KFZ sind mitversichert?
Die anteilige Entschädigung der Reparaturkostenversicherung wird bei technischem Defekt für folgende Baugruppen geleistet:
- Motor
- Schalt- und Automatikgetriebe
- Achsgetriebe
- Abgasanlage
- Sicherheitssystem
- Kraftübertragungswellen
- Lenkung
- Bremsen
- Kraftstoffanlage
- Elektrische Anlage
- Kühlsystem
- Komfortelektronik
Nicht versichert sind Teile, die nicht vom Hersteller zugelassen sind, Katalysatoren, Rußpartikelfilter, Zündkerzen, Glühkerzen, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Filter und Filtereinsätze, Kühl- und Frostschutzmittel, Hydraulikflüssigkeiten, Halter, Befestigungsteile, Schrauben, Muttern, Schellen, Klemmen und dergleichen.
Selbstverständlich sind durch Einwirkung von außerhalb des Fahrzeugs verursachte Mängel nicht versichert, wie z.B. Unfälle und Vandalismus, Entwendung der Navigation, Naturereignisse wie Sturm, Hagel, Blitzschlag, Tieren, Erdbeben oder Überschwemmung sowie Einwirkung durch Wasser, Frost, Verschmorung, Brand und Explosion. Hier greift die Teilkasko bzw. die Haftpflicht bei Beschädigungen Dritter.
Beschädigungen an Dichtungen, Dichtungsmanschetten, Wellendichtringen, Gummiteilen, Schläuchen und Rohrleitungen werden ebenso wenig bezahlt wie Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten, Reinigungsarbeiten, Entsorgungskosten sowie mittelbare oder unmittelbare Folgeschäden. Dazu zählen auch Abschleppkosten, für die z.B. der AvD in Anspruch genommen werden kann, der Sie im Zweifel auch mobil hält, sollte eine Mitgliedschaft bestehen.
Weitere Ausschlüsse einer Entschädigung stellen Schäden durch Kriegsereignisse, innere Unruhe, Terror, Streik, Aussperrung, Beschlagnahmung oder sonstige hoheitliche Einwirkungen sowie Kernenergie dar.
Bei Mängeln durch Veränderungen von Steuerungs- und Computersystemen des Fahrzeugs, durch unsachgemäße, bös- oder mutwillige Behandlung und Mißachtung der Wartungsvorschriften wird auch keine Leistung erbracht.
Schäden die aus der Teilnahme an bzw. den Übungsfahrten zu einer Fahrveranstaltung mit Wettbewerbscharakter entstehen oder Beschädigungen durch das Überschreiten der zulässigen Achs- oder Anhängelast sind ebenfalls vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Für den Fall, dass der Schaden durch den Weiterbetrieb einer erkennbar reparaturbedürftigen Sache verursacht wurde, oder dass versucht wurde, über Tatsachen zu täuschen, die für die Höhe oder die Ursache des Schadens bedeutsam sind, leistet der Versicherer keine Entschädigung.
Wenn zur Behebung eines Schadens an einem versicherten Bauteil nach den Reparaturempfehlungen des Hersteller der Ersatz von Dichtungen, Dichtungsmanschetten, Wellendichtringe, Gummiteile, Schläuche und Rohrleitungen sowie Zünd- und Glühkerzen erforderlich ist, werden diese außnahmsweise erstattet.
Warum gibt es in der Versicherung eine Wartezeit?
Ein Auto kann unabhängig vom Kauf- oder Zulassungsdatum jederzeit versichert werden, allerdings hat der Versicherer eine Wartezeit eingeführt, damit ein Werkstatt-Check entfallen kann. Der Versicherungsschutz beginnt, wenn seit Vertragsbeginn eine Frist von 30 Tagen abgelaufen ist.
Wie verhalte ich mich im Schadenfall?
Sie oder Ihre Werkstatt müssen den Schaden vor Beginn von Schadenspüfungs- oder Reparaturarbeiten beim Versicherer melden. Bitte warten Sie die schriftliche Freigabe der Reparatur ab, der Versicherer wird dann die Kosten nach Zusendung der Rechnung übernehmen.
Kann ich mein Auto in jeder Werkstatt reparieren lassen?
Voraussetzung für die Übernahme von Reparaturkosten ist die Reparatur in einer Kfz-Meisterwerkstatt, erkennbar am weiß-blauen Meisterschild. Dies sollten Sie aus Gründen der Sicherheit sowieso in Betracht ziehen.
Was passiert wenn ich mein Fahrzeug verkaufe?
Der Versicherungsvertrag kann gegen Vorlage der Kfz-Steuerabrechnung des Hautpzollamts oder der Kfz-Versicherungsabrechnung Ihrer Kfz-Versicherung aufgehoben werden. Es ist aber auch möglich, dass der neue Halter den Vertrag fortführt, dazu muss dem Versicherer lediglich der Halterwechsel angezeit werden. Bitte fordern Sie das notwendige Formular bei uns an.
Wie kann ich den Vertrag kündigen?
Der Versicherungsvertrag wird für die Dauer eines Jahres abgeschlossen, und verlängert sich automatisch jeweils um ein Jahr, wenn er nicht spätestens einen Monat vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag endet, ohne das es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des Versicherungsjahres, in dem die Erstzulassung mehr als 10 Jahre zurück liegt, oder in dem das Fahrzeug eine Laufleistung von 200.000 km erreicht.
FAQ
Steigen die Reparaturkosten?
Obgleich die Schäden im Jahr 2022 nicht wesentlich höher waren, als in den Jahren zuvor, haben sich doch die Kosten von Reparaturen im Vergleich zum Vorjahr wesentlich erhöht. In der Vollkaskoversicherung gingen es um 25 Prozent nach oben und in der Teilkaskoversicherung mehr als 8 Prozent. In den vergangenen 4 Jahren haben sich die Reparaturkosten um mehr als 60 % erhöht. Diese Zahlen machen deutlich, wie wichtig eine Absicherung wie die private Reparaturkostenversicherung sein kann.