Was ist eine private Arbeitslosenversicherung?

Wenn man mit den Jahren ein gewisses Alter und damit verbundene finanzielle Verpflichtungen erreicht hat möchte man diese natürlich absichern. Die staatliche Leistung, die Sie im Falle der Arbeitslosigkeit bekommen würden, beträgt selten genug, um die monatlich anfallenden Kosten zu decken.

Heutzutage muss man mit dem Einkommensausfall durch eine betriebsbedingte Kündigung rechnen, da immer weniger Arbeitnehmer bis zur Rente mit der Firma verheiratet sind. Damit Sie keine Angst vor dem sozialen Abstieg haben müssen und den Kopf für die Jobsuche freihaben bietet die ArbeitslosenschutzPolice der R+V die perfekte Absicherung. Die private Arbeitslosenversicherung schützt Angestellte vor den finanziellen Folgen einer Arbeitslosigkeit aufgrund einer betriebsbedingten Kündigung.

Die private Arbeitslosenversicherung der R+V schliesst die Lücke zwischen dem bisherigen Einkommen und der staatlichen Unterstützung, damit die Sicherung des gewohnten Lebensstandards, die Absicherung der privaten Altersvorsorge, die Bedienung laufender Verbindlichkeiten wie Miete, Kredite usw., der Schutz vor Überschuldung und die wirtschaftliche Flexibilität weiterhin gewährleistet sind. Da Selbstständige keine Beiträge zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung zahlen können sie die Versicherung gegen Arbeitslosigkeit der R+V leider nicht in Anspruch nehmen.

 

 

 

 

 

Selbstredend kann man die Versicherung nicht mehr abschließen, wenn man Kenntnis von einer bevorstehenden Kündigung bzw. Insolvenz des Unternehmens hat, außerdem kommt der Vertrag nur zustande, wenn man im Antrag wahrheitsgemäße und vollständige Angaben macht.

Welche Voraussetzungen gelten für den Versicherungsschutz?

Die private Arbeitslosenversicherung für Angestellte leistet bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund dringender betrieblicher Erfordernisse.
Dazu zählen

  • Kündigung durch den Arbeitgeber aufgrund Umsatzrückgang, Betriebsschließung, Insolvenz, Fusion, Betriebsverlagerung
  • arbeitsgerichtlicher Vergleich zur Erledigung eines Kündigungsschutzprozesses
  • Aufhebungsvertrag zur Abwendung einer Kündigung aus dringenden betrieblichen Erfordernissen
  • ein durch Zeitablauf endendes Arbeitsverhältnis durch die Weiterbeschäftigung in einer Transfergesellschaft
  • Eigenkündigung wegen ausgebliebener Gehaltszahlungen in mindestens drei aufeinander folgenden Monaten
  • Kündigung in der Probezeit bzw. eines Arbeitsverhältnisses, auf das das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung findet

Der Versicherungsschutz ist nicht gewährleistet, wenn Ihnen aus personen- oder verhaltensbedingten Gründen gekündigt wurde. Hierzu zählen Ihr eigenes schuldhaftes Fehlverhalten, eine dauerhafte Erkrankung, Verlust der Fahrerlaubnis, Verlust der Arbeitserlaubnis, Alkoholabhängigkeit, Drogenabhängigkeit oder mangelnde Sprachkenntnisse.

 

 

 

 

 

Abschließen kann man eine private Arbeitslosenversicherung nur, wenn der Hauptwohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthaltsort in Deutschland liegt.

Außerdem muss ein ungekündigtes, sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis mit einem Mindesteinkommen von 1000 Euro bestehen, bei dem die wöchentliche Arbeitszeit mindestens 15 Stunden umfasst. Es darf sich dabei nicht um eine Ausbildung, Saison- oder Probearbeit handeln (damit ist nicht die Probezeit gemeint). Auch darf der Arbeitgeber nicht Ihr Ehegatte, Lebenspartner oder ein sonstiger Verwandter sein, noch dürfen Personen aus dem genannten Kreis oder Sie selbst beim betroffenen Unternehmen auch nur Mitgesellschafter sein.

Dokumente – Arbeitslosenversicherung Privat

In welcher Höhe wird bei Arbeitslosigkeit gesetzliches Arbeitslosengeld gezahlt?

Das gesetzliche Arbeitslosengeld I (ALG I) ersetzt maximal 67 Prozent Ihres letzten Nettoeinkommens. Dies gilt aber nur für den Fall, dass Sie, Ihr Ehegatte oder Lebenspartner Kindergeld erhalten. Sollte dies nicht der Fall sein erhalten Sie von der Bundesagentur für Arbeit maximal 60 Prozent des letzten Nettoeinkommens. Bei der Berechnung des letzten Nettoeinkommens werden Ihre Bezüge des letzten Jahres berücksichtigt.

Wie hoch kann ein Arbeitnehmer die Arbeitslosenversicherung privat maxmimal abschließen?

Die monatliche Leistung der privaten Arbeitslosenversicherung darf die Einkommenslücke nicht überschreiten. Die Einkommenslücke errechnet sich aus dem monatlichen Nettoeinkommen (durchschnittliches sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt der letzten 12 Monate einschließlich Einmalzahlungen) multipliziert mit dem Faktor 0,33, wenn Sie Kindergeld erhalten, ansonsten multipliziert mit dem Faktor 0,40. Wenn Ihr Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze überschreitet kann die Lücke auch größer sein. Es ist möglich auf den nächsthöheren Betrag in der Beitragstabelle aufzurunden. Die Versicherungssumme in der Arbeitslosenschutzversicherung ist zwischen 100 € und 1500 € pro Monat wählbar.

Gibt es die beste private Arbeitslosenversicherung?

Ein besonderes Plus bei dieser privaten Versicherung gegen Arbeitslosigkeit stellt die Tatsache dar, dass Sie während der Arbeitslosigkeit keine Beiträge zahlen müssen. Auch leistet die Versicherung, wenn Sie wiederholt arbeitslos werden. Die beste Vorsorge für den Fall der Fälle bietet unsere Ansicht nach die ArbeitslosenschutzPolice der R+V. Im Bereich der privaten Arbeitslosenversicherung gibt es momentan nicht sehr viele Versicherungen in Deutschland. In naher Zukunft werden wir Ihnen einen private Arbeitslosenversicherung Vergleich in einem Rechner und eine Übersicht der wenigen Tarife zur Verfügung stellen. Sie können die private Arbeitslosenversicherung unproblematisch über uns abschließen.

Was kostet die private Arbeitslosenversicherung im Monat?

Monatliche LeistungMonatsbeitrag
100 EUR4,37 EUR
200 EUR8,73 EUR
300 EUR13,10 EUR
400 EUR17,47 EUR
500 EUR19,65 EUR
600 EUR23,58 EUR
700 EUR27,51 EUR
800 EUR31,44 EUR
900 EUR35,37 EUR
1000 EUR39,30 EUR
1100 EUR43,23 EUR
1200 EUR47,16 EUR
1300 EUR51,09 EUR
1400 EUR55,01 EUR
1500 EUR58,94 EUR

Die Versicherung ermittelt alle 5 Jahre den Beitrag unter Berücksichtigung des erwarteten Schadenaufwands, der Kosten für den Vetrieb, den Verwaltungskosten, der Rückversicherung sowie eines pauschalen Zuschlags neu. Ergibt sich daraus eine Erhöhung kann die Versicherung, im Falle einer Verminderung muss die R+V den Beitrag entsprechend anpassen. Eventuelle Beitragsänderungen in der Arbeitslosenschutzversicherung gelten für bestehende Verträge ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres und werden dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor Beginn mitgeteilt. Ergibt sich aus der Neukalkulation eine Veränderung des Beitrags unter 5 Prozent erfolgt keine Beitragsanpassung.

Ab welchem Zeitpunkt gibt es Leistungen von der Versicherung?

Die Arbeitslosenzusatzversicherung leistet nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Wartezeit (6 Monate). Die Wartezeit beginnt ab dem in der Police genannten Versicherungsbeginn. Tritt der Versicherungsfall ein beginnen die Leistungen nach Ablauf eines Monats (Selbstbeteiligung), d.h. bei Arbeitslosigkeit, die weniger als einen Monat dauert, wird von der Versicherung nichts geleistet. Sollte die monatliche Leistung erhöht werden, beginnt der zusätzliche Schutz 6 Monate nach Abschluss. Bei einer Verringerung der monatlichen Leistung wirkt die Reduzierung in der Arbeitslosenschutzversicherung sofort.

Wie lange zahlt die private Versicherung gegen Arbeitslosigkeit?

Die private Arbeitslosenversicherung zahlt bis zum Ende der Arbeitlosigkeit durch Aufnahme eines neuen entgeltlichen Arbeitsverhältnisses oder einer selbständigen Tätigkeit (auch wenn weiterhin Leistungen von der Bundesagentur für Arbeit wie etwa ein Gründungszuschuss bezogen werden), aber höchstens 23 Monate, gekoppelt an den Anspruch auf ALG I.

Wann endet die Absicherung?

Der Versicherungsschutz dieser privaten Arbeitslosenzusatzversicherung endet automatisch

  • zum Ende des Versicherungsjahres, in dem Sie das 67. Lebensjahr vollendet haben
  • sobald das Arbeitsverhältnis aufgrund Rente oder Vorruhestand beendet wird
  • wenn Sie voll erwerbsgemindert im Sinne der Sozialgesetzgebung werden
  • wenn Sie versterben

 

 

 

 

 

Der Versicherungsschutz endet der privaten Arbeitslosenzusatzversicherung ebenfalls, wenn

  • die Versicherung bei einem Arbeitgeberwechsel das neue Arbeitsverhältnis nicht versichert
  • Sie nicht nur vorübergehend ein Einkommen von unter 1000 Euro erhalten
  • Sie innerhalb der Wartezeit von 6 Monaten arbeitlos werden oder die Kündigung erhalten
  • Sie ausschließlich Leistungen nach dem SGB II (Sicherung des Lebensunterhalts unter Berücksichtigung Ihres Vermögens und Einkommens) beziehen

Was ist in der privaten Arbeitslosenversicherung nicht abgesichert?

Die private Arbeitslosenversicherung leistet nicht bei

  • Arbeitslosigkeit aufgrund verhaltens- oder personenbezogener Kündigung
  • zeitlichem Ablauf eines befristeten Arbeitsverhältnisses
  • Wegfall des sachlichen Grundes für die Befristung des Arbeitsverhältnisses
  • Arbeitslosigkeit innerhalb der Wartezeit (6 Monate nach Vertragsbeginn)
  • Arbeitslosigkeit durch Kündigung innerhalb der Wartezeit, auch wenn das Arbeitsverhältnis nach der Wartezeit endet
  • Arbeitslosigkeit mit ausschließlichem Bezug von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (zum Beispiel ALG II)
  • Arbeitslosigkeit mit Bezug von ALG aufgrund der Beendigung von Zahlung von Krankengeld durch die Krankenkasse
  • Arbeitslosigkeit die aufgrund von Arbeitskampf, Krieg, innerer Unruhe, Verfügung von hoher Hand, höherer Gewalt oder Kernenergie zumindest mitverursacht wurde

Wenn Sie nach Erhalt einer Änderungskündigung ein zumutbares Vertragsangebot nicht annehmen, schliesst die private Arbeitslosenversicherung eine Leistung ebenfalls aus.

Wie müssen Sie sich bei einer eingetretenen Arbeitslosigkeit verhalten?

Sie haben die Pflicht, dem Versicherer den Eintritt des Versicherungsfalles unverzüglich nach Kenntnis in Textform anzuzeigen. Die benötigten Unterlagen zum Nachweis bestehen u.a. aus einer Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit, dass Sie arbeitslos gemeldet sind, sowie einer Arbeitsbescheinigung nach § 312 Sozialgesetzbuch III. Des weiteren muss nachgewiesen werden, dass die Voraussetzungen für den Versicherungsschutz erfüllt wurden. So lange die Versicherung leistet müssen Sie jeden Monat eine Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit vorlegen, dass Sie weiterhin arbeitslos gemeldet sind und das gesetzliche Arbeitslosengeld beziehen.

Was tun, wenn man den Arbeitgeber wechselt?

Sobald Sie den neuen Arbeitsvertrag unterschrieben haben, spätestens jedoch mit Aufnahme der neuen Tätigkeit ist dies der Versicherung durch einen vollständig ausgefüllten Änderungsantrag mitzuteilen. Daraufhin entscheidet die Versicherung, ob der Versicherungsschutz für das neue Arbeitsverhältnis übernommen wird. Dies wird ihnen durch einen Nachtrag zum Versicherungsschein für das neue Arbeitsverhältnis bestätigt. Sofern die Wartezeit bereits abgelaufen ist besteht keine erneute Wartezeit.

Gibt es noch andere Umstände, die ich der Versicherung mitteilen muss?

Sollte sich Ihr monatliches Nettoeinkommen nicht nur vorübergehend reduzieren, ist die Versicherung unverzüglich zu informieren. Sind Sie berechtigt, den erhöhten Leistungssatz aus der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung zu beziehen, muss dieser Umstand der Versicherungsgesellschaft unmittelbar nach Kenntnisnahme angezeigt werden. Die monatliche Einkommenslücke wird in diesen Fällen neu berechnet und der Vertrag entsprechend angepasst.

Das Gleiche gilt im Falle der Beantragung bzw. Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über Ihr Vermögen. Sofern sich eine der Voraussetzungen für den Versicherungsschutz ändert ist dies selbstverständlich ebenfalls der Arbeitslosenschutzversicherung mitzuteilen.

Unser Service

Selbstverständlich bieten wir unseren Kunden auch den Service einer persönlichen Beratung. Wenn Sie eine bestimmte Informationen benötigen oder Fragen zu dem Produkt haben, dann nehmen Sie per Telefon unter 06046-940960 oder per Mail Kontakt mit uns auf. In unserem Angebot befinden sich auch die private Krankenversicherung und Pflegeversicherung oder Sachversicherungen wie eine Wohngebäudeversicherung mit Leitungswasserversicherung.

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