Welche Geräte kann man versichern?

Da es sich bei Geräteversicherungen um Nischenversicherungen handelt, dürfte es schwierig werden, eine Versicherung zu finden, die möglichst viele verschiedene Geräte auf einmal versichern kann. Deshalb sind Sie auch bei der Honoro Finanz- und Versicherungsmakler UG gut aufgehoben, denn hier können Sie Ihre Geräte alle aus einer Hand absichern lassen.

Dazu gehören zum Beispiel eine Geräteversicherung für die Apple Watch, eine Garantieverlängerung für die Waschmaschine, eine spezielle Versicherung für Kaffeevollautomaten sowie die Option, eine Versicherung für das teure Foto-Objektiv abzuschliessen. Des weiteren besteht die Möglichkeit, einen Rasenroboter, eine Photovoltaik-Anlage oder ein Tablet zu versichern, ebenso wie einen Schutz vor hohen Reparaturkosten am PKW abzuschliessen. Gerade wenn die Garantie oder Gewährleistung abgelaufen ist, ist die Geräteversicherung eine große Hilfe für Geräte im Haushalt und in der Freizeit.

Was für Versicherungen für Geräte bieten wir an?

Apple Watch VersicherungWaschmaschinen VersicherungKaffeevollautomat VersicherungObjektiv Versicherung
Mähroboter VersicherungReparaturkostenversicherungTablet VersicherungPhotovoltaikversicherung

Welche Leistungen sind in einer Geräteversicherung versichert?

Apple Watch

Eine Reparatur für Geräte wird nur übernommen, wenn sie wirtschaftlich vertretbar ist. Folgeschäden durch Defekt sind bis zu 300 EUR abgesichert, maximal jedoch in Höhe des nachweislich entstandenen Schadens. Im Falle eines Totalschadens wird maximal der Zeitwert zum Schadenzeitpunkt beziehungsweise in Höhe der nachgewiesenen Kosten für die Beschaffung eines Ersatzgerätes gleicher Art und Güte gezahlt. Es ist nicht zwingend notwendig, dass es sich beim Ersatzgerät um das gleiche Modell oder bei der Apple Watch um ein Neugerät handelt. Eine Selbstbeteiligung wird bei Reparatur oder Ersatz einer Apple Watch nicht fällig.

Ein Schutz gegen Diebstahl kann zusätzlich abgeschlossen werden, damit das teure Gerät auch gegen Einbruchdiebstahl (auch aus einem Kfz), Raub oder Plünderung versichert ist.

Waschmaschine

Wenn ein versicherter Schaden eintritt werden Reparaturkosten bei Defekt, Arbeitslohn und Ersatzteile, Fahrt- und Versandkosten sowie Folgeschäden erstattet. Falls es sich um einen Totalschaden handelt leistet der Versicherer eine Neukaufbeteiligung, ebenso, wenn Verlust durch Diebstahl gesondert vereinbart wurde. Zusätzlich zahlt der Anbieter eine Ersatzleistung bei einem Defekt an einer versicherten Waschmaschine für die Wiederbeschaffung der deshalb in der Waschmaschine beschädigten Kleidung.

Eine Reparatur wird nur übernommen, wenn sie wirtschaftlich vertretbar ist. Folgeschäden durch Defekt sind bis zu 300 EUR gedeckt, maximal jedoch in Höhe des nachweislich entstandenen Schadens. Im Falle eines Totalschadens wird maximal der Zeitwert zum Schadenzeitpunkt beziehungsweise in Höhe der nachgewiesenen Aufwendungen für die Beschaffung eines Ersatzgerätes gleicher Art und Güte gezahlt. Es ist nicht zwingend notwendig, dass es sich bei dem Ersatzgerät um das gleiche Modell handelt. Eine Selbstbeteiligung muss man nicht bezahlen.

Kaffeevollautomat

  • Reparaturkosten-Übernahme bei Defekten am Gerät
  • Arbeitslohn und Ersatzteile
  • Fahrt-/Versandkosten
  • Bis zu 300 Euro Ersatzleistung bei Folgeschäden
  • Kostenbeteiligung für ein Ersatzgerät

Bei Totalschaden in Form der Neukaufbeteiligung:
Erscheint eine Reparatur nicht mehr sinnvoll, beteiligt sich die Geräteversicherung mit 150 Euro am Kauf eines Ersatzgerätes. Diese Neukaufbeteiligung steigt nach dem 2. Vertragsjahr für jedes weitere schadenfreie Jahr jährlich um 25 Euro pro Maschine. Übersteigt der Zeitwert des defekten Gerätes die zum Schadenzeitpunkt bestehende Neukaufbeteiligung, beträgt die Beteiligung die Höhe des Zeitwertes des defekten Gerätes beim Kauf eines Ersatzgerätes. Die Neukaufbeteiligung ist auf die für das Ersatzgerät gleicher Art und Güte tatsächlichen Aufwendungen begrenzt. Es ist nicht zwingend notwendig, dass es sich beim Ersatzgerät um das gleiche Modell handelt.

Objektiv

  • Reparaturkosten-Übernahme bei Gerätedefekten
  • Arbeitslohn und Ersatzteile
  • Fahrt-/Versandkosten
  • Bis zu 300 Euro Ersatzleistung bei Folgeschäden
  • Kostenbeteiligung für ein Ersatzgerät
    · bei Totalschaden in Form der Neukaufbeteiligung
    · bei Diebstahl in Höhe des Gerätezeitwertes (wenn gesondert vereinbart)

Auch deine Kamera kann man bei uns versichern. Melden Sie sich, damit wir das passende Angebot für dich heraussuchen können.

Tablet

Bei Bruchschäden am Display von deinem Tablet oder Laptop zum Beispiel durch einen Sturz werden Reparaturkosten, Arbeitslohn und Ersatzteile, Fahrt- und Versandkosten sowie Folgeschäden erstattet. Falls es sich um einen Totalschaden handelt leistet der Anbieter eine Neukaufbeteiligung, ebenso, wenn Verlust durch Diebstahl gesondert vereinbart wurde.

Grundsätzlich gilt eine subsidiäre Haftung als vereinbart, d. h. anderweitige Garantien der Gerätehersteller, bestehende Versicherungen sowie sämtliche sonstige Haftungen oder vertragliche Verpflichtungen Dritter sind vorrangig zu belasten.

Eine Reparatur wird nur übernommen, wenn sie wirtschaftlich vertretbar ist. Folgeschäden durch Defekt sind bis zu 300 € gedeckt, maximal jedoch in Höhe des nachweislich entstandenen Schadens. Im Falle eines Totalschadens wird maximal der Zeitwert zum Schadenzeitpunkt beziehungsweise in Höhe der nachgewiesenen Kosten für die Beschaffung eines Ersatzgerätes gleicher Art und Güte gezahlt. Es ist nicht zwingend notwendig, dass es sich beim Ersatzgerät um das gleiche Modell oder um ein Neugerät handelt. Eine Selbstbeteiligung wird weder bei Reparatur noch bei Ersatz der Geräte fällig.

Rasenroboter

Die Geräteversicherung übernimmt eine Reparatur nur, wenn sie wirtschaftlich vertretbar ist. Folgeschäden durch Defekt sind bei den Geräten bis zu 300 EUR versichert, maximal jedoch in Höhe des nachweislich entstandenen Schadens. Im Falle eines Totalschadens wird maximal der Zeitwert zum Schadenzeitpunkt beziehungsweise in Höhe der nachgewiesenen Kosten für die Beschaffung eines Ersatzgerätes gleicher Art und Güte gezahlt. Eine Selbstbeteiligung wird nicht angesetzt.

Reparaturkosten

Der Lohn für durchgeführte erstattungsfähige Reparaturen an deinem Auto wird nach den Arbeitsrichtwerten des Herstellers für Aus- und Einbau voll erstattet. Die Entschädigungshöhe für die Materialkosten (abzüglich Betriebsmittel und Kleinteile) ist nach der km-Laufleistung des versicherten Fahrzeuges zum Reparaturzeitpunkt gestaffelt.

Für jeweils 10.000 km, die über 50.000 km hinaus gehen, werden 10% in Abzug gebracht. Bei Laufleistungen über 100.000 km werde generell 40% der Materialkosten bezahlt. Dem Versicherer bleibt eine zeitwertgerechte Reparatur vorbehalten, das bedeutet den Einbau von Austausch- bzw. Identteilen oder auch Gebrauchtteilen anstelle von neuen Originalersatzteilen vorzugeben.

Die Entschädigung ist auf einen Höchst-Gesamtbetrag (inkl. Mehrwertsteuer) von 5000 Euro begrenzt. Es ist nicht möglich, die Reparaturkosten fiktiv abzurechnen. Überschreiten die kalkulierten Kosten den Zeitwert des Fahrzeugs, besteht kein Reparaturanspruch.

Versicherte Schäden in der Geräteversicherung

Rasenroboter

  • Konstruktions- und Materialfehler
  • Verschleiß
  • Fallschäden
  • Fahrlässigkeit
  • unsachgemäße Handhabung
  • Schaden an der Elektronik
  • Wasser, Feuchtigkeit
  • Implosion/Explosion, Blitzschlag
  • Motor- und Lagerschäden

Apple Watch

  • Flüssigkeitsschäden (also durch Wasser oder Feuchtigkeit verursacht)
  • Unsachgemäße Handhabung (Bedienungsfehler)
  • Fall- und Sturzschäden (Displaybruch)
  • Material-/Konstruktions- und Produktionsfehler
  • Implosion/Explosion, Blitzschlag
  • Verschleiß
  • Fahrlässigkeit
  • Elektronikschäden (Kurzschluss, Überspannung, Induktion)
  • Einbruchdiebstahl (auch aus einem Kfz), Raub oder Plünderung OPTIONAL

Waschmaschine

  • Konstruktions- und Materialfehler
  • Verschleiß
  • Fallschäden
  • Fahrlässigkeit
  • unsachgemäße Handhabung
  • Elektronikschäden
  • Wasser, Feuchtigkeit
  • Implosion/Explosion, Blitzschlag
  • Motor- und Lagerschäden
  • Verkalkung, Verstopfung
  • Einwirkung von Fremdkörpern auf Waschmaschinen und (Wasch) Trockner durch bei der Befüllung des Gerätes versehentlich nicht entfernte oder sich von der Kleidung lösende Kleinteile wie z. B. in Taschen befindliche Münzen, Haarspangen bzw. Knöpfe, Haken, BH-Bügel

Kaffeevollautomat

  • Konstruktions- und Materialfehler
  • Verschleiß/Abnutzung, Alterung
  • Fall-/Sturzschäden, Unfall
  • Fahrlässigkeit
  • unsachgemäße Handhabung
  • Elektronikschäden (Kurzschluss, Überspannung, Induktion)
  • Wasser, Feuchtigkeit
  • Implosion/Explosion, Blitzschlag
  • Motor- und Lagerschäden
  • Verkalkung, Verstopfung
  • Folgeschäden

Objektiv

  • Konstruktions- und Materialfehler
  • Verschleiß/Abnutzung, Alterung
  • Fall-/Sturzschäden, Unfall
  • Fahrlässigkeit
  • unsachgemäße Handhabung
  • Elektronikschäden (Kurzschluss, Überspannung, Induktion)
  • Wasser, Feuchtigkeit
  • Implosion/Explosion, Blitzschlag

Tablet

  • Flüssigkeitsschäden (also durch Wasser oder Feuchtigkeit verursacht)
  • Unsachgemäße Handhabung (Bedienungsfehler)
  • Schäden durch Fall oder Sturz (Displaybruch)
  • Material-/Konstruktions- und Produktionsfehler
  • Implosion/Explosion, Blitzschlag
  • Verschleiß
  • Fahrlässigkeit
  • Defekt der Elektronik (Kurzschluss, Überspannung, Induktion)

Reparaturkosten

Die anteilige Entschädigung der Reparaturkostenversicherung wird bei technischem Defekt für folgende Baugruppen geleistet:

  • Motor
  • Schalt- und Automatikgetriebe
  • Achsgetriebe
  • Abgasanlage
  • Sicherheitssystem
  • Kraftübertragungswellen
  • Lenkung
  • Bremsen
  • Kraftstoffanlage
  • Elektrische Anlage
  • Kühlsystem
  • Komfortelektronik

Nicht versichert sind Teile, die nicht vom Hersteller zugelassen sind, Katalysatoren, Rußpartikelfilter, Zündkerzen, Glühkerzen, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Filter und Filtereinsätze, Kühl- und Frostschutzmittel, Hydraulikflüssigkeiten, Halter, Befestigungsteile, Schrauben, Muttern, Schellen, Klemmen und dergleichen. Selbstverständlich sind durch Einwirkung von außerhalb des Fahrzeugs verursachte Mängel nicht versichert, wie z.B. Unfälle und Vandalismus, Entwendung der Navigation, Naturereignisse wie Sturm, Hagel, Blitzschlag, Tieren, Erdbeben oder Überschwemmung sowie Einwirkung durch Wasser, Frost, Verschmorung, Brand und Explosion. Hier greift die Teilkasko bzw. die Haftpflicht bei Beschädigungen Dritter.

Beschädigungen an Dichtungen, Dichtungsmanschetten, Wellendichtringen, Gummiteilen, Schläuchen und Rohrleitungen werden ebenso wenig bezahlt wie Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten, Reinigungsarbeiten, Entsorgungskosten sowie mittelbare oder unmittelbare Folgeschäden. Dazu zählen auch Abschleppkosten, für die z.B. der AvD in Anspruch genommen werden kann, der Sie im Zweifel auch mobil hält, sollte eine Mitgliedschaft bestehen.

Weitere Ausschlüsse einer Entschädigung stellen Schäden durch Kriegsereignisse, innere Unruhe, Terror, Streik, Aussperrung, Beschlagnahmung oder sonstige hoheitliche Einwirkungen sowie Kernenergie dar. Bei Mängeln durch Veränderungen von Steuerungs- und Computersystemen des Fahrzeugs, durch unsachgemäße, bös- oder mutwillige Behandlung und Mißachtung der Wartungsvorschriften wird auch keine Leistung erbracht.

Schäden die aus der Teilnahme an bzw. den Übungsfahrten zu einer Fahrveranstaltung mit Wettbewerbscharakter entstehen oder Beschädigungen durch das Überschreiten der zulässigen Achs- oder Anhängelast sind ebenfalls vom Versicherungsschutz ausgenommen. Für den Fall, dass der Schaden durch den Weiterbetrieb einer erkennbar reparaturbedürftigen Sache verursacht wurde, oder dass versucht wurde, über Tatsachen zu täuschen, die für die Höhe oder die Ursache des Schadens bedeutsam sind, leistet der Versicherer keine Entschädigung. Wenn zur Behebung eines Schadens an einem versicherten Bauteil nach den Reparaturempfehlungen des Hersteller der Ersatz von Dichtungen, Dichtungsmanschetten, Wellendichtringe, Gummiteile, Schläuche und Rohrleitungen sowie Zünd- und Glühkerzen erforderlich ist, werden diese außnahmsweise erstattet.

Unsere Services
Wir können auch dein Handy oder Smartphone mit einem passenden Vertrag absichern. Wenn du weitere Informationen benötigst oder Fragen hast, schicke uns einfach eine E-Mail. Wir melden uns umgehend. Unser Service ist selbstverständlich kostenlos und unverbindlich. Wenn du einen Vergleich von anderen Versicherungen suchst, bist du bei uns ebenfalls richtig. Schau auf unserer Startsteite, welchen Vergleich wir bieten und welche Absicherung du online im Internet berechnen und abschließen kannst.

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