Wer einen LKW im Gewerbebetrieb nutzt, trägt eine große Verantwortung – sowohl für die Sicherheit auf der Straße als auch für den eigenen Versicherungsschutz. Besonders heikel wird es, wenn ein Schaden unter dem Verdacht der groben Fahrlässigkeit steht. Denn dann kann es passieren, dass der Versicherer Leistungen kürzt oder sogar ganz verweigert. Dieser Artikel zeigt, wann das passieren kann und wie VHV und KRAVAG mit diesem Thema umgehen.
Inhaltsverzeichnis
Was bedeutet „grobe Fahrlässigkeit“ in der LKW-Versicherung?
Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn ein Fahrer die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt – also etwas tut, was jedem klar erkennbar falsch ist. Der Unterschied zur einfachen Fahrlässigkeit liegt im Ausmaß der Nachlässigkeit. Wer z. B. versehentlich einen Parkrempler verursacht, handelt einfach fahrlässig. Wer aber mit dem Handy in der Hand über eine rote Ampel fährt, handelt grob fahrlässig.
Im Versicherungsrecht bedeutet das: Der Versicherer kann seine Leistung anteilig kürzen oder ganz verweigern, wenn der Schaden durch grobe Fahrlässigkeit entstanden ist – es sei denn, der Vertrag enthält einen Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit.
Wann liegt grobe Fahrlässigkeit beim LKW-Fahren vor?
In der Praxis gibt es eine Reihe typischer Situationen, die als grob fahrlässig gelten können:
- Telefonieren oder Texten am Steuer ohne Freisprecheinrichtung
- Überfahren einer roten Ampel
- Übermüdung durch Missachtung der Lenk- und Ruhezeiten
- Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
- Überladung oder unsachgemäße Ladungssicherung
Je nach Einzelfall entscheidet der Versicherer, ob und in welchem Umfang er den Schaden reguliert. Besonders kritisch ist grobe Fahrlässigkeit bei Kaskoschäden, da hier eigene Schäden am Fahrzeug betroffen sind.
Unterschiede zwischen Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko
Die Haftpflichtversicherung kommt immer für Schäden Dritter auf – auch bei grober Fahrlässigkeit. Sie darf ihre Leistungen nicht kürzen. Anders ist es bei der Teilkasko und Vollkasko: Hier kann der Versicherer grundsätzlich die Leistung verweigern, wenn der Schaden durch grobe Fahrlässigkeit entstanden ist.
Beispiel: Ein Fahrer übersieht beim Rückwärtsfahren eine niedrige Schranke, weil er währenddessen am Handy tippt. In diesem Fall kann der Kaskoversicherer die Leistung je nach Schwere des Verstoßes anteilig kürzen – es sei denn, der Vertrag enthält einen ausdrücklichen Verzicht.
So handhaben VHV und KRAVAG die grobe Fahrlässigkeit
Ein Blick in die aktuellen Bedingungen zeigt deutliche Unterschiede zwischen den Anbietern:
VHV LKW-Versicherung
Die VHV Allgemeine Versicherung verzichtet in vielen Tarifen der Vollkasko ausdrücklich auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit. Das bedeutet: Selbst wenn der Fahrer einen Fehler begeht – etwa das Übersehen einer roten Ampel oder das Fahren mit erhöhter Geschwindigkeit –, bleibt der Versicherungsschutz in der Regel bestehen. Der Ausschluss gilt nur bei Vorsatz oder Alkohol-/Drogenkonsum. Das ist besonders wichtig für Unternehmer, die auf planbare Kosten und zuverlässige Regulierung angewiesen sind.
KRAVAG LKW-Versicherung
Die KRAVAG-ALLGEMEINE Versicherung bietet ebenfalls umfassenden Kaskoschutz, sieht aber laut ihren AKB 2025 (§ A.2.6.7) die Möglichkeit vor, Leistungen zu kürzen, wenn der Schaden grob fahrlässig verursacht wurde. Der Versicherer prüft im Einzelfall, wie schwer das Fehlverhalten war. Ein vollständiger Leistungsausschluss erfolgt meist nur bei besonders gravierendem Verhalten – etwa Alkohol am Steuer oder bewusstem Ignorieren von Sicherheitsvorschriften.
Vergleich in der Praxis
Im direkten Vergleich bietet die VHV tendenziell den kundenfreundlicheren Ansatz, weil der Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit fest in vielen LKW-Tarifen verankert ist. Bei KRAVAG kann die Leistung je nach Situation gekürzt werden. Für Unternehmer mit mehreren Fahrzeugen kann das bei einem Schaden den Unterschied von mehreren Tausend Euro ausmachen.
Tipps für Unternehmer und Fahrer
Auch wenn die Versicherung in vielen Fällen leistet, sollten Unternehmen alles tun, um grobe Fahrlässigkeit zu vermeiden. Dazu gehören:
- Klare Fuhrparkrichtlinien und regelmäßige Fahrerschulungen
- Dokumentation der Einhaltung von Lenk- und Ruhezeiten
- Technische Fahrerassistenzsysteme nutzen
- Regelmäßige Kontrolle von Beladung und Fahrzeugzustand
Wer solche Maßnahmen nachweisen kann, zeigt im Schadenfall Verantwortungsbewusstsein – ein Pluspunkt gegenüber jedem Versicherer.
Fazit: Sicherheit durch klare Regeln und passende LKW-Versicherung
Grobe Fahrlässigkeit kann teuer werden – besonders im gewerblichen Bereich. Mit einer passenden LKW Versicherung, die auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet, sind Unternehmer auf der sicheren Seite. Sowohl VHV als auch KRAVAG bieten solide Lösungen, wobei die Unterschiede im Detail den entscheidenden Unterschied machen können.