| Unterversicherungsverzicht |
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Das Bestreben der Hausratversicherungen ist es, daß der tatsächliche Wert des Hausrats dem der abgeschlossenen Versicherungssumme entsprechen sollte. Man spricht von einer Unterversicherung des Hausrats, wenn die Versicherungssumme kleiner ist als der tatsächliche Wert des Hausrates. Liegt so eine Unterversicherung vor, dann kann dies zur Folge haben, daß auch im Schadensfall die Entschädigungssumme der Hausratversicherung nur anteilig berechnet wird. Man hat ja auch schliesslich nicht das tatsächliche Risiko bezahlt, sondern nur anteilig.
Die anteilige Entschädigungssumme wird dann wie folgt berechnet :
Entschädigung = ( Schaden x Versicherungssumme / Versicherungswert)
Die Hausratversicherung kann auch einen Unterversicherungsverzicht einräumen. Hier verzichtet die Hausratversicherung im Schadenfall darauf, eine mögliche Unterversicherung zu prüfen.
Hier ist dann aber auch in der Regel die Entschädigung auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt. Erreicht wird ein solcher Unterversicherungsverzicht bei einem bestimmten Euro-Betrag (z. B. 650 €) pro Quadratmeter Wohnfläche. Hat ein Versicherungsnehmer also 100 qm Wohnfläche , so kann er einen Unterversicherungsverzicht bei 65 000 € Versicherungssumme erreichen, wenn er dies mit seiner Hausratversicherung vereinbart. |


