Welche Sachen und Gegenstände sind versichert?

Versichert ist der gesamte Hausrat innerhalb des im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsorts. Hausrat, der anlässlich eines – auch unmittelbar bevorstehenden – Versicherungsfalls aus dem Versicherungsort entfernt und bei dieser Gelegenheit zerstört oder beschädigt wird oder abhandenkommt, ist versichert.

Hausrat außerhalb des im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsorts ist nur im Rahmen der Außenversicherung versichert. Er ist auch versichert, soweit dies zusätzlich vereinbart ist.

Zum Hausrat gehören alle Sachen, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung (Gebrauch bzw. Verbrauch) dienen. Wertsachen und Bargeld gehören ebenfalls zum Hausrat. Hierfür gelten besondere Voraussetzungen und Entschädigungsgrenzen.

Ferner gehören zum Hausrat alle in das Gebäude eingefügten Sachen (z.B. Einbaumöbel und Einbauküchen). Dies gilt aber nur, wenn der Versicherungsnehmer diese als Mieter oder Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat. Er muss aufgrund dessen hierfür die Gefahr tragen. Dazu gehören auch Anbaumöbel und Anbauküchen, die serienmäßig vorgefertigt und lediglich mit geringem Einbauaufwand an die Gebäudeverhältnisse angepasst worden sind.

Privat genutzte Antennenanlagen und Markisen, die ausschließlich der versicherten Wohnung dienen, sind ebenfalls versichert, wenn sie sich auf dem Grundstück befinden, auf dem die versicherte Wohnung liegt.

Außerdem gehören selbstfahrende Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Karts, Modell- und Spielfahrzeuge zum Hausrat, soweit diese nicht versicherungspflichtig sind.

Auch Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren sowie Surfgeräte fallen unter diesen Begriff, ebenso Fall- und Gleitschirme sowie nicht motorisierte Flugdrachen.

Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die dem Versicherungsnehmer oder einer Person, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebt zu ausschließlich beruflichen oder gewerblichen Zwecken dienen, sind gedeckt, allerdings keine Handelswaren und Musterkollektionen.

Versicherungstechnisch gelten Haustiere als Sachen, daher sind Tiere, die regelmäßig artgerecht in Wohnungen gehalten werden (z.B. Fische, Katzen, Vögel) ebenfalls versichert.

Zum Hausrat gehört auch fremdes Eigentum, das sich im Haushalt des Versicherungsnehmers befindet. Das gilt nicht für Sachen von Mietern bzw. Untermietern des Versicherungsnehmers.

Beispiele für versicherte Schäden

Blitzschlag

Herr Müller hat eine Hausratversicherung abgeschlossen, und während eines Gewitters schlägt ein Blitz in sein Haus ein, verursacht einen Brand und beschädigt oder zerstört einige seiner persönlichen Besitztümer wie Möbel, Elektronikgeräte oder Kleidung. In diesem Fall wäre der Blitzschlag und die daraus resultierenden Schäden durch seine Hausratversicherung gedeckt.

Brand

Im Zuhause von Frau Meier bricht aus irgendeinem Grund ein Feuer aus, sei es durch einen Kurzschluss, einen Kochunfall oder einen technischen Defekt in einem elektrischen Gerät. Das Feuer verbreitet sich schnell und beschädigt oder zerstört einen Teil ihrer persönlichen Besitztümer wie Möbel, Kleidung, Elektronikgeräte und andere Gegenstände in ihrem Haushalt. In einem solchen Fall würde die Hausratversicherung den Brandschaden abdecken.

Einbruch und Diebstahl

Während Herr Schulze nicht zuhause bist, dringen Einbrecher in sein Haus ein und stehlen wertvolle Gegenstände wie Schmuck, Elektronikgeräte, Kunstwerke oder andere persönliche Besitztümer. In diesem Fall würde die Hausratversicherung den Einbruch- bzw. Diebstahlschaden abdecken. Die Versicherung würde den Wert der gestohlenen Gegenstände erstatten, basierend auf den Bedingungen des Versicherungsvertrags und der Höhe der Deckungssumme. Oftmals sind jedoch bestimmte Bedingungen wie das Vorhandensein von Spuren eines gewaltsamen Eindringens oder das Verschließen der Türen und Fenster erforderlich, um den Versicherungsschutz zu gewährleisten.

Hagel

Angenommen, ein schweres Unwetter mit starkem Hagel zieht über den Wohnort von Frau Wagner hinweg. Die Hagelkörner verursachen erhebliche Schäden an ihrem Hausdach, ihren Fenstern und anderen Teilen ihres Hauses. Durch die heftigen Hagelschläge werden auch einige ihrer persönlichen Besitztümer wie Gartenmöbel, Grills oder andere Gegenstände im Freien beschädigt oder zerstört.

In einem solchen Fall würde die Hausratversicherung den Hagelschaden an den persönlichen Besitztümern decken.

Sturm

Angenommen, ein schwerer Sturm mit starken Windböen fegt über den Wohnort von Herrn Schneider hinweg. Die starken Winde verursachen Schäden an seinem Hausdach, den Fenstern und anderen Teilen seines Hauses. Durch die Sturmböen werden auch einige seiner persönlichen Besitztümer wie Möbel, Elektronikgeräte oder andere Gegenstände beschädigt oder zerstört.

In einem solchen Fall würde die Hausratversicherung den Sturmschaden an seinen persönlichen Besitztümern decken. Aus den Details der Hausratversicherungspolice geht hervor, unter welchen Bedingungen Sturmschäden geltend gemacht werden können.

Leitungswasser

Angenommen, ein Wasserrohr im Haus von Frau Lehmann platzt oder eine undichte Stelle entwickelt sich, was zu einem Wasseraustritt führt. Das Wasser verursacht Schäden an ihren persönlichen Besitztümern, wie zum Beispiel an Möbeln, Teppichen, elektronischen Geräten oder anderen Gegenständen in ihrem Zuhause.

In einem solchen Fall würde die Hausratversicherung den Leitungswasserschaden an den persönlichen Besitztümern decken.

Ist auch Bargeld zusätzlich mitversichert?

Wertsachen und Bargeld gehören ebenfalls zum Hausrat. Für Wertsachen außerhalb eines verschlossenen Wertschutzschranks gelten folgende Entschädigungsgrenzen je Versicherungsfall, höchstens jedoch der jeweils vereinbarte Betrag:

2 Prozent der Versicherungssumme insgesamt für Bargeld und auf Karten oder sonstige Datenträger geladene Geldbeträge mit Ausnahme von Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt.

Ist eine Küche Hausrat?

Wie bereits erwähnt sind alle in das Gebäude eingefügten Sachen (z.B. Einbaumöbel und Einbauküchen) versichert. Dies gilt aber nur, wenn der Versicherungsnehmer diese als Mieter oder Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat. Anbaumöbel und Anbauküchen, die serienmäßig vorgefertigt und lediglich mit geringem Einbauaufwand an die Gebäudeverhältnisse angepasst worden sind, zählen auch dazu.

Wo liegt der Versicherungsort und was bedeutet Außenversicherung in der Hausratversicherung?

Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung. Zur Wohnung gehören

  • diejenigen Räume, die Wohnzwecken dienen und eine selbständige Lebensführung ermöglichen. Dies sind die ausschließlich vom Versicherungsnehmer privat genutzten Flächen eines Gebäudes. Der Nutzung durch den Versicherungsnehmer steht eine Nutzung durch Personen, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben, gleich.
  • Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören nicht zur Wohnung. Davon ausgenommen sind Räume, die ausschließlich über die Wohnung zu betreten sind (sog. Arbeitszimmer in der Wohnung).
  • Loggien, Balkone sowie an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen. Gleiches gilt für ausschließlich vom Versicherungsnehmer zu privaten Zwecken genutzte Räume in Nebengebäuden einschließlich Garagen. Diese müssen sich auf dem Grundstück befinden, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet. Der Nutzung durch den Versicherungsnehmer steht eine Nutzung durch Personen, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben, gleich.
  • gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in dem Hausrat bestimmungsgemäß vorgehalten wird (z.B. ausgewiesene Stellflächen in Fluren, Fahrradkeller, Waschkeller). Diese müssen sich auf demselben Grundstück befinden, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet.
  • privat genutzte Garagen, soweit sich diese in der Nähe des Versicherungsorts befinden.

Begriff und Geltungsdauer der Außenversicherung

Außerhalb des Versicherungsorts besteht für versicherte Sachen weltweit Versicherungsschutz unter folgenden Voraussetzungen:

1) Die Sachen sind Eigentum oder dienen dem Gebrauch des Versicherungsnehmers. Dies gilt auch für Sachen der mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen.

2) Die Sachen befinden sich nur vorübergehend außerhalb des Versicherungsorts. Zeiträume von mehr als drei Monaten gelten nicht als vorübergehend.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme der Hausratversicherung sein?

Der Versicherungswert bildet die Grundlage für die Berechnung der Entschädigung.

1) Versicherungswert ist der Neuwert. Das ist der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen.

2) Für Kunstgegenstände und Antiquitäten ist der Versicherungswert der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte wiederzubeschaffen.

3) Sind Sachen für ihren Zweck in dem versicherten Haushalt nicht mehr zu verwenden, ist der Versicherungswert der gemeine Wert. Das ist der Betrag, den der Versicherungsnehmer dafür bei einem Verkauf erzielen kann.

4) Ist die Entschädigung für Wertsachen auf bestimmte Beträge begrenzt, werden höchstens diese berücksichtigt.

Ist die Versicherungssumme zu niedrig gewählt, drohen Nachteile bei der Entschädigungsberechnung. Auch bei einem vereinbarten Unterversicherungsverzicht erhält der Versicherungsnehmer höchstens die vereinbarte Versicherungssumme.

Wie wird die Versicherungssumme berechnet?

Die Versicherungssumme errechnet sich aus 650 EUR pro Quadratmeter Wohnfläche multipliziert mit der im Versicherungsschein genannten Wohnfläche der versicherten Wohnung.

Der Versicherer passt den Versicherungsschutz an die Entwicklung der Verbraucherpreise an. Er verändert hierzu die Versicherungssumme. Für die Anpassung wird der Index “Verbrauchsund Gebrauchsgüter ohne Nahrungsmittel und ohne die normalerweise nicht in der Wohnung gelagerten Güter” verwendet. Dieser ist Bestandteil des Verbraucherpreisindexes für Deutschland (VPI). Maßgebend ist der jeweils für den Monat September vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Index.

Die Versicherungssumme erhöht oder vermindert sich entsprechend dem Prozentsatz, um den sich der Index im vergangenen Kalenderjahr gegenüber dem davorliegenden Kalenderjahr verändert
hat. Der Veränderungsprozentsatz wird nur bis zur ersten Stelle nach dem Komma berücksichtigt. Die neue Versicherungssumme verändert sich jeweils mit Beginn einer jeden Versicherungsperiode. Sie wird auf den nächsten vollen Euro aufgerundet. Der Versicherer gibt dem Versicherungsnehmer die neue Versicherungssumme bekannt.

Da sich aus der neuen Versicherungssumme ein neuer Beitrag ergibt kann der Versicherungsnehmer der Anpassung der Versicherungssumme durch Erklärung in Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) widersprechen. Dies muss innerhalb eines Monats geschehen, nachdem ihm die Mitteilung über die neue Versicherungssumme zugegangen ist. Um die Frist zu wahren, genügt es, den Widerspruch rechtzeitig abzusenden. Damit wird die Anpassung nicht wirksam. Der Widerspruch wirkt sich möglicherweise auf einen vereinbarten Unterversicherungsverzicht aus.

Schließlich erhöht sich die Versicherungssumme um einen Vorsorgebetrag von 10 Prozent.

Was passiert bei einem Schaden bei einer bestehenden Unterversicherung?

Eine Unterversicherung liegt vor, wenn der tatsächliche Wert des gesamten Hausrats die vereinbarte Versicherungssumme einschließlich des Vorsorgebetrags übersteigt. Im Versicherungsfall kann die Entschädigung dann gekürzt werden. Die Entschädigung kann auch dann gekürzt werden, wenn nur Teile des Hausrats vom Schaden betroffen sind. Die Kürzung erfolgt dann in dem Verhältnis wie Versicherungssumme und der tatsächliche Wert des Hausrats zueinander stehen.

Eine Unterversicherung kann leicht entstehen. Entweder, weil Sie nicht alle versicherten Sachen bei der Wertermittlung des Hausrats berücksichtigt, oder Sie deren Zeitwert angesetzt haben. Wenn Sie eine Versicherungssumme von 650 EUR pro Quadratmeter Wohnfläche wählen, wird in der Regel ein Unterversicherungsverzicht mit der Versicherung vereinbart. Im Versicherungsfall sieht diese dann von den zuvor beschriebenen Kürzungen ab. Ist Ihr Hausrat mehr wert, sollten Sie eine höhere Versicherungssumme vereinbaren. Bei einem Totalschaden wären Sie ansonsten auch mit einem Unterversicherungsverzicht nicht ausreichend versichert.

Was und wann zahlt die Hausratversicherung nicht?

Es gibt diverse partielle Ausschlüsse bei den versicherten Gefahren Brand, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser oder Elementargefahren.

So sind z.B. Sengschäden durch Zigarettenglut nicht versichert, weil der Brandbegriff nur erfüllt ist, wenn sich Feuer aus eigener Kraft ausbreitet und mit einer Lichterscheinung einhergeht. Dahingegen sind Sengschäden infolge von Brand, Blitzschlag, Explosion oder Verpuffung gedeckt.

Auch wird für den Fall, dass die Glasscheibe eines Aquariums zerstört wird, nur der Schaden durch das austretende Wasser ersetzt, nicht aber das Aquarium selbst oder die Fische. Wird das Aquarium allerdings durch eine Explosion zerstört besteht auch Versicherungsschutz für Aquarium und Fische.

Wie sieht ein Schaden aus, der durch grobe Fahrlässigkeit ausgelöst wurde?

Es wird grob fahrlässig gehandelt, wenn ein Schaden durch einfache und naheliegende Verhaltensweisen hätte verhindert werden können und diese außer Acht gelassen wurden. Das heißt, der Versicherte verletzt die erforderliche Sorgfalt nach allen Umständen in ungewöhnlich hohem Maße.

Wie sieht der Versicherungsschutz bei den Hausratversicherungen aus, wenn ein Schaden grob fahrlässig entstanden ist?

Auch hier kommt es wieder sehr darauf an, welchen Tarif man wählt. In unserem späteren Beispiel zahlt der günstigste Anbieter zum Beispiel gar nicht bei grober Fahrlässigkeit, die beiden anderen dagegen zahlen bis zur vollen Versicherungssumme.

Welche Versicherungen befinden sich in unserem Hausratversicherung Vergleich?

  • Adam Riese GmbH
  • Adcuri GmbH
  • Allianz Versicherungs-AG
  • allsafe
  • Alte Leipziger
  • Alteos GmbH
  • Ammerländer Versicherung VVaG
  • andsafe AG
  • AXA Versicherung AG
  • Baloise Holding AG (ehem. Basler)
  • bessergrün
  • blackstar
  • Concordia Versicherungsgruppe
  • die Bayerische
  • Die Haftpflichtkasse VVaG
  • Domcura AG
  • FRIDAY
  • Gothaer Versicherungen
  • Grundeigentümer Versicherung VVaG
  • HÄGER Versicherungsverein a.G.
  • HanseMerkur Versicherungsgruppe
  • Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG
  • Ideal Versicherung AG
  • Interlloyd Versicherungs-AG
  • InterRisk Versicherungs-AG
  • Janitos Versicherung AG
  • NV-Versicherungen VVaG
  • Oberösterreichische Versicherung AG
  • Ostangler Brandgilde VVaG
  • rhion digital
  • VHV Allgemeine Versicherung AG
  • Waldenburger Versicherung AG
  • Zurich Gruppe Deutschland

Wie viel kostet eine Hausratversicherung?

Wenn wir einen Vergleich für ein ständig bewohntes Einfamilienhauses (Dacheindeckung hart, Außenwände massiv, kein Fertighaus) mit 120 Quadratmeter Wohnfläche in Büdingen durchführen erhalten wir ziemlich viele Tarife zur Auswahl, die die ermittelte Versicherungssumme von 78.000 Euro abdecken. Beispielhaft zeigen wir hier nur den günstigsten, einen mittleren und den teuersten Tarif (Jahresprämie):

Alteos „Basis“29,80 €
Die Haftpflichtkasse „Einfach komplett papierlos“96,06 €
Interlloyd „Infinitus“199,31 €

Da sich die einzelnen Tarife in ihren Leistungen stark unterscheiden ist es um so wichtiger, beim Vergleich darauf zu achten, dass die Risiken, die einem besonders wichtig sind, auch mit der benötigten Summe eingeschlossen sind.

FAQ – Mehr Fragen zur Hausratversicherung

Ist ein Fernseher in der Hausratversicherung mit drin?

Eine Hausratversicherung bietet Schutz, wenn das eigene Hab und Gut beschädigt oder zerstört wird. Sie ersetzt Möbel und Einrichtungsgegenstände genauso wie Elektronik. Damit sind der Fernseher, Laptop, Kühl- und Gefrierschrank, Waschmaschine etc. über eine Hausratversicherung abgesichert.

Ist der Keller in der Hausratversicherung abgesichert?

Gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in denen Hausrat bestimmungsgemäß vorgehalten wird (z.B. ausgewiesene Stellflächen in Fluren, Fahrradkeller, Waschkeller), gehören zur Wohnung, sofern sie sich auf demselben Grundstück befinden, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet.

Welche Gefahren erhöhende Umstände muss man der Versicherung melden?

Eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung liegt in den folgenden Fällen vor:

1) Es ändert sich ein Umstand, nach dem der Versicherer vor Vertragsschluss gefragt hat.

2) Anlässlich eines Wohnungswechsels ändert sich ein Umstand, nach dem im Antrag gefragt worden ist.

3) Die ansonsten ständig bewohnte Wohnung bleibt länger als 60 Tage oder über eine für den Einzelfall vereinbarte längere Frist hinaus unbewohnt. Sie ist zudem auch nicht beaufsichtigt oder in geeigneter Weise gesichert. Beaufsichtigt ist eine Wohnung z.B. dann, wenn sich während der Nacht eine dazu berechtigte volljährige Person darin aufhält.

4) Vereinbarte Sicherungen wurden beseitigt, vermindert oder sind in nicht gebrauchsfähigem Zustand. Das gilt auch bei einem Wohnungswechsel.

Wer zahlt die Hausratversicherung? Mieter oder Vermieter?

Natürlich muss der Mieter die Hausratversicherung für seine Besitztümer selbst bezahlen. Ein Sonderfall könnte allerdings die möblierte Vermietung sein. Hier kann der Vermieter anteilig für die Möbel eine Hausratversicherung abschließen. Hat der Vermieter eine Hausratversicherung für die vermietete Wohneinheit abgeschlossen, kann er die Prämie über die Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umlegen.

Warum verlangt der Vermieter eine Hausratversicherung?

Weder kann ein Vermieter eine Hausratversicherung für seine Mieter abschließen noch ist er rechtlich dazu in der Lage, von seinen Bewohnern eine entsprechende Versicherung zu verlangen. Dennoch finden sich immer wieder solche Klauseln in Mietverträgen. Seitens des Gesetzgebers sind diese jedoch ungültig.