| Direktversicherung |
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4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung dürfen als Beitrag jährlich in eine Direktversicherung investiert werden. Im Jahr 2010 ist diese Grenze 66 000 €. 2640 € (66 000 € x 4 %) dürfen also im Jahr 2010 in eine Direktversicherung eingezahlt werden. Dieser Beitrag von 2640 € kann direkt aus dem Bruttoentgelt des Arbeiters, Angestellten oder GmbH-Geschäftsführers in eine Direktversicherung eingezahlt werden. Möglich ist auch eine monatliche Zahlung von 220 € im Monat. Es fallen für den eingezahlten Betrag, bis zur Grenze von 2640 € im Jahr, keine Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge an.
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