Direktversicherung

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4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung dürfen als Beitrag jährlich in eine Direktversicherung investiert werden.

Im Jahr 2010 ist diese Grenze 66 000 €.

2640 € (66 000 € x 4 %) dürfen also im Jahr 2010 in eine Direktversicherung eingezahlt werden.

Dieser Beitrag von 2640 € kann direkt aus dem Bruttoentgelt des Arbeiters, Angestellten oder GmbH-Geschäftsführers in eine Direktversicherung eingezahlt werden.

Möglich ist auch eine monatliche Zahlung von 220 € im Monat.

Es fallen für den eingezahlten Betrag, bis zur Grenze von 2640 € im Jahr, keine Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge an.

 

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